Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Supermarkt 'FRÜCHTE HAUS'
Alexanderstraße 1
60489 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Kühltheke-Fleisch/Geflügel: Verunreinigt waren die Armatur des Handwaschbeckens (Doppelspüle), die Unterseite des Arbeitstisches, die Oberfläche der Kasse (Tastatur) sowie der Abfallbehälter. Sämtliche Einsatzteile des Fleischwolfes waren mit angetrockneten Produktresten verunreinigt (z. B. Lochscheibe, Schneckenschraube, Innenraum allgemein). Die Knochenbandsäge war mit stark angetrockneten Fleischresten verunreinigt. Diverse Gegenstände wie z. B. die Kunststoffkisten und Bleche waren ebenfalls verunreinigt. Verunreinigte Putztücher wurden außerdem im Thekenbereich gelagert. Zudem wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren; in den Fleisch- und Geflügelprodukten waren Holzspieße mit verunreinigten Papierschildern gesteckt.
Kühltheke/Feinkost: Die Kühltheke (Kühlfach-Unterbau; Dichtungen) sowie der Kunststoffbehälter (mit Peperoni) waren verunreinigt. Die Metallschale war schimmelähnlich verunreinigt (Kühlfach-Unterbau). Es wurden zudem Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren; in der Kühltheke wurden ungewaschenes Obst und Kartonagen zusammen mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln gelagert (Oliven, Schafskäse).
Kühlraum-Fleisch/UG: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Die Regale waren zum Teil auch mit Schimmelablagerungen verunreinigt. Das Thermometer sowie die Decke im Bereich des Gangs vor dem Kühlraum waren schimmelähnlich verunreinigt.
Lagerraum/UG: Der Fußboden war verunreinigt (Schacht).
Lagerraum 1/UG: Die Tiefkühltruhe war stark vereist.
Verkaufsraum: Der Unterbau des Gemüse-/Obstregals, das SB-Kühlregal (Oberflächen, Bereiche unter den Einlegeböden, Ventilatoren, Lüftungsgitter etc.) sowie die Oberfläche der Kasse waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Außerdem wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (Tomaten mit Schimmelrasen) und Obst (Ananas) zusammen mit Lufterfrischern in einem Regal gelagert.
Personaltoilette: Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 19.02.2026 zum Teil behoben.