Zuständigkeitsbereich
Lahn-Dill-Kreis
Mais-Zeiten GmbH
An der Gernsbach 8
35708 Haiger
Eigenkontrolle HACCP/Leitlinien
1. Es wurden keine ständigen Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, eingerichtet, durchgeführt und aufrechtgehalten. HACCP-Grundsätze sind:
1. Ermittlung gesundheitlicher Gefahren im Prozessablauf, die vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert werden müssen,
2. Bestimmung der für den Prozessablauf kritischen Kontrollpunkte,
3. Festlegung von Grenzwerten,
4. Festlegung und Durchführung effizienter Verfahren zur Überwachung der kritischen Kontrollpunkte,
5. Festlegung von Korrekturmaßnahmen für den Fall, dass ein kritischer Kontrollpunkt nicht unter Kontrolle ist,
6. Anwendung eines regelmäßiges Verifizierungsverfahrens, 7. Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen.
Eigenkontrolle Basishygiene
2. Der für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Reinigungs- und Desinfektionsplan fehlte. Es wurden diverse Hygienemängel festgestellt, die diesem Bericht zu entnehmen sind.
3. Eine ausreichende Wareneingangskontrolle wurde nicht durchgeführt.
Belehrung Infektionsschutzgesetz
4. Es wurden Personen beschäftigt, für die keine Dokumentation der Teilnahme an einer Infektionsschutzbelehrung nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit vorlag.
Personalschulung
5. Es wurde Personal beschäftigt, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war.
Firmengelände
6. Auf dem Firmengelände werden im Freien auf dem Schotter und auf der Wiese E2 Behälter sowie Transportwagen gereinigt.
Kühlfahrzeug 1
7. Der Fußboden war nicht so gestaltet, dass dieser leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren war.
8. In den Wänden befanden sich nicht verschlossene Dübellöcher.
Kühlfahrzeug 2
9. Der Fußboden war verunreinigt.
Lagerbereich vor Gefrierraum
10. Auf dem Stahlträger war ein Vogelnest.
11. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.
Personaltoilette
12. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.
Gefrierraum neu
13. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
14. Die H1 Palette, in der die Spieße gelagert werden, war verunreinigt.
15. Die Dehnungsfuge am Fußbodenrand im Türbereich war nicht verfüllt.
Gefrierraum alt (näher an Straße)
16. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
17. Es wurden verunreinigte H1 Paletten im Kühlhaus gelagert.
18. Es wurde eine Temperaturabweichung im Kühlhaus festgestellt. Die Raumtemperatur lag bei ca. -10°C. Ein gemessener Dönerspieß hatte in Kernnähe gemessen nur -10.2°C. Dadurch wurde die Kühlkette der Produkte verletzt. Die Temperaturmessungen wurden mit einem geeichten Thermometer durchgeführt.
Lebensmittel wurden demnach unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.
Datum der Feststellung: 15.04.2026
Bei einer Nachkontrolle am 22.04.2026 wurde festgestellt, dass die unter Ziffer 9. bis Ziffer 18. aufgeführten Mängel inzwischen behoben worden sind.
Datum der Feststellung: 22.04.2026