Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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336 Einträge

Ergebnisse 291 bis 300 auf Seite 30

Gaststätte "Zur Schönen Müllerin"

Baumweg 12

60316 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens und die Türdichtung des Tiefkühlschrankes waren verunreinigt. Die Türdichtungen des Getränkekühltresens waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Küche: Die Fritteuse war verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Diverse Bratpfannen waren verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt und das Regal war stellenweise angerostet.
Tageskühlraum: Das Kühlaggregat und die Türdichtung waren verunreinigt. Die Kühlhausaußendecke war mit Fettrückständen verunreinigt. Die Regale waren schimmelähnlich verunreinigt.
Spülküche: Die Wände waren teilweise verunreinigt und der Wandanstrich löste sich stellenweise ab. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Waschvorrichtung für Lebensmittel und die Haubenspülmaschine waren verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren ebenso verunreinigt.
Innenhof - Gläserspülmaschine/Lagerbereich: Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war verkalkt.
Keller – Getränkekühlraum: Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile waren verunreinigt. Der Wandanstrich löste sich stellenweise ab.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 02.10.2023 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Metzgerei El Moussaoui (in der Kleinmarkthalle)

Hasengasse 7

60311 Frankfurt am Main

Verkauf: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot unter der Fleischbedientheke, Urinspuren auf Elektrokabel, Mäusekot und Mäuseurin unter der Fleischtheke, Mäusekot und Mäuseurin auf dem Arbeitstisch/Kabel, Mäusekot und offenes Mäusegift im Schrank). Bei der Durchführung der Schädlingsbekämpfung wurden Mängel festgestellt. Der Raum war nicht so gestaltet, dass ein Eindringen von Schädlingen verhindert wurde und so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden außerdem mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte; Geschirr wurde auf dem Fußboden gelagert. Die Knochenbandsäge, das Vakuumiergerät und der Fleischwolfeinfüllstutzen sowie der Arbeitstisch waren verunreinigt. Der Schrank war sehr stark verunreinigt. Der Innenraum, die Türrandbereiche und die Dichtungen beider Kühlschränke waren ebenso sehr stark verunreinigt und der Boden war mit einem schleimigen Biofilm belegt. Es wurden zudem nicht umhüllte Lebensmittel (Frischfleisch Gemüse) in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden; das unverhüllte Fleisch hatte unmittelbaren Kontakt zum stark verunreinigten Boden/Bodengitter.
Lager (Keller 39): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 07.11.2023 waren die hygienischen Mängel größtenteils beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Cemo Adana Grill Haus

Kapellenstraße 3

65439 Flörsheim

Es wurden Lebensmittel hergestellt, behandelt und in Verkehr gebracht, ohne, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt hinsichtlich der Hygiene eingehalten wurde.
Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
Lebensmittelabfälle und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.
Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.
Bei der Kontrolle wurde starker Schädlingsbefall festgestellt.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen behandelten Lebensmittel.

Die Mängel waren derart gravierend, dass dem Betrieb vorübergehend das Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln untersagt werden musste.

Dolce & Gusto

Berger Straße 124

60316 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Pizzeria Da Milano

Homburger Landstraße 634

60437 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Der Kiosk im Parkbad

Parkstraße 1

65830 Kriftel

Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt hergestellt, behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume zum Teil hochgradig altverschmutzt waren.

Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren, wodurch die Lebensmittel kontaminiert wurden.

Lebensmittel wurden durch Personen behandelt und in Verkehr gebracht, die nicht nach den gesetzlichen Richtlinien geschult wurden.

Es wurden Lebensmittel ohne eine Kennzeichnung in Verkehr gebracht.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Mängelbeseitigung festgestellt am 06.08.2023.

Joe's Burger GmbH

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Mäusebefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Art of Chocolate GmbH

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurde ein Schädlingsbefall festgestellt, wodurch die in Verkehr gebrachten Lebensmittel (u.a. Schokolade) der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren.
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Isoletta Steakhaus

Bahnhofstraße 3

63263 Neu-Isenburg

Die Betriebsräume, Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen sowie Oberflächen erforderlich war.

Es wurde ein Schabenbefall festgestellt.

La Pizza GmbH

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

In mehreren Bereichen wurden Ansammlungen von Mäusekot vorgefunden, wodurch die in Verkehr gebrachten Lebensmittel der Gefahr einer Kontamination ausgesetzt waren.

Schabenbefall