Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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294 Einträge

Ergebnisse 291 bis 294 auf Seite 30

'Sos Döner-Crazy Wings' der MSI Güngör GmbH

Am Hauptbahnhof 8

60329 Frankfurt am Main

Theke Crazy Chicken: Verunreinigt waren die Dunstabzugsanlage, mehrere Reinigungsgeräte erheblich, der Innenraum des Kühltisches, die Fritteuse, das Hängeregal, der Dosierspender, die Kühlvitrine schimmelähnlich, der Fußboden sowie die Rohrleitungen.

Theke SOS Döner: Verunreinigt waren der Innenraum des Milchkühlers des Kaffeevollautomaten, der Fußboden, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) sowie der Kühlschrank. Die Kühlvitrine war schimmelähnlich verunreinigt. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei sich Mäusekot in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens befand, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Aufzug/Keller: Verunreinigt waren der Fußboden sowie das Handwaschbecken.

Spülküche/Keller: Die Geschirrspülbrause war verunreinigt.

Lagerbereich/Keller: Verunreinigt waren der Teigkneter und das Regal.

Kühlraum/Keller: Der Fußboden sowie die Wände waren teilweise verunreinigt.

Küche/Keller: Verunreinigt waren das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens, der Innenraum des Kühltisches sowie die Tür. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln fand keine Händereinigung statt, sodass die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt waren.

Lager II: Der Fußboden war verunreinigt.

Tief-/Kühlung: Der Fußboden war verunreinigt und der Verdampfer war vereist.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren am 10.03.2026 größtenteils behoben.

Viet Long

Darmstädter Landstr. 97

65462 Ginsheim-Gustavsburg

Kennzeichnung
- Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung in den Verkehr gebracht, ohne die Allergene und Zusatzstoffe vollständig anzugeben. Ein Hinweis auf eine mündliche Auskunft war nicht vorhanden. Zahlreiche Produkte wurden nicht gekennzeichnet – darunter Dessert- und Vorspeisengerichte und Getränke.

Keller/Lager
- Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel gelagert wurden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Bspw. befand sich im Keller eine Vielzahl an Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt (Töpfe, Pfannen, Behältnisse, Chafing-Dishes, Geschirr, Lochsiebe, Fingerfoodspieße u. v. m.), welche bereits Staub- und/oder Gespinnstanhaftungen aufwiesen. Es war keine Ordnung und Struktur vorhanden. Sämtliche Bedarfsgegenstände standen durcheinander in Regalen oder auf dem Fußboden. Ebenfalls lagerte in einer ausgeschalteten, verschmutzten Kühltruhe verschlossenes Verpackungsmaterial, welches für die Bestellungen außer Haus verwendet wurde. Die kontaminierte Folie, welche das Verpackungsmaterial umhüllt, kommt im weiteren Prozess mit den Händen in Kontakt und kontaminiert diese. Möglicherweise werden mit den kontaminierten Händen im weiteren Prozess Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt angefasst.
- Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Bspw. lagerten in einer Tiefkühltruhe mehrere Aluminiumbleche aufeinander, auf denen augenscheinlich vorgegarte/frittierte Entenbrüste lagerten. Diese wurden nicht abgedeckt. Unmittelbar daneben und darunter lagerten (unsaubere) Lebensmittelverpackungen. Des Weiteren standen in der Truhe GN-Einsätze aus Kunststoff mit nicht definierbaren vorgegarten Lebensmitteln. Diese waren nicht ordnungsgemäß abgedeckt. Ein Behältnis stieß an die ca. 2 cm dicke vereiste Schicht an der Innenwand der Truhe. Die Eisschicht bröselte in das Behältnis hinein und kontaminierte die Lebensmittel. Die gesamte Eistruhe wies rundum eine ca. 2 cm dicke Eisschicht an den Innenwänden auf. Die Randbereiche der Eistruhe sowie der Deckel wiesen ebenfalls dunkle Schmutzanhaftungen auf. Diese lösten sich stellenweise und bröselten auf die vereiste Schicht.

Küche
- Das Mikrowellengerät war im Innenbereich massiv verunreinigt. Rundum waren eingetrocknete bzw. eingebrannte Lebensmittelreste zu sehen. Zudem wies die Mikrowelle Korrosionsschäden auf. Die Oberfläche war aufgeraut und nicht mehr leicht zu reinigen. Darin erhitzte Lebensmittel waren der Kontamination durch verbrannte Rückstände, Aerosole, Verunreinigungen und sich ablösendes Material ausgesetzt. Ein Haubenschutz war während der Kontrolle nicht zu sehen.
- Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. So z. B. bei geschnittenen Hähnchenbrustfiletstreifen, welche sich an der Spüleinrichtung in einem Gastronormeinsatz befanden und im eigenen Auftauwasser lagen.
- Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Giften) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. So z. B. bei geschnittenen Hähnchenbrustfiletstreifen, welche sich an der Spüleinrichtung in einem Gastronormeinsatz befanden und im eigenen Auftauwasser lagen. Dieses wies eine Oberflächentemperatur von 17,6 Grad Celsius auf und wurde bei Zimmertemperatur aufgetaut.
- Das Frittierfett des Fettbackgerätes war verbraucht (merkliche dunkle Farbe und zahlreiche verbrannte Partikel) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Sämtliche verbrannte Partikel (Acrylamidbildung) würde sich an das Frittiergut haften und möglicherweise mit verzehrt werden können. Dies kann gesundheitsschädlich sein.
- Der Kühlschrank wies im Innenbereich – insbesondere an Innenboden und Randbereichen – Verunreinigungen durch Krümel und Haare auf. Auf dem Innenboden im unmittelbaren Umfeld lagerten Lebensmittel wie Paprika in Folie und Kiwis im Netz. Die Lebensmittel waren der Kontamination durch die besagten Verunreinigungen ausgesetzt.
- Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gelagert, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen. Bspw. wurden in einem Bain-Marie (Wasserheißhaltebecken) Soßen für das À la Carte-Geschäft vorrätig heiß gehalten. Die Erdnusssoße wies unter anderem eine Kerntemperatur von 48,9 °C auf.
- Die Halterung des Dosenöffners sowie der Einstichdorn, welcher mit Lebensmitteln in Berührung kommt, war augenscheinlich massiv durch Lebensmittelreste/Verkrustungen verunreinigt.
- Der Behälter für Lebensmittelabfall wies eine massiv mangelnde Reinigung auf. Krümel, Lebensmittelreste, Haare und Schmutz waren ersichtlich. Zudem war dieser nicht berührungsarm. Bei jedem Öffnen des Abfalleimers mussten die Hände den schmutzigen Deckel anfassen. Dadurch waren die Hände verunreinigt/kontaminiert. Möglicherweise werden dann im weiteren Prozess Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt angefasst und somit kontaminiert.
- Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Bspw. wurde Reis in einem Reiskocher zubereitet. Dieser wies massive Beschädigungen im Innenbereich der Oberflächenbeschichtung auf. Stellenweise löste sich das Material bereits ab. Der beschädigte Bereich kam unmittelbar mit dem Lebensmittel in Berührung und kontaminierte somit den Reis durch das Material.
- Mehrere Reinigungsgeräte hingen im Flur zum Keller führend und wiesen eine deutlich mangelnde Reinigung auf. Eine hygienische Reinigung der Betriebsräume mit verschmutzten Bodenwischern/Besen war nicht möglich. Zudem standen im gleichen Flur Lebensmittel (Chinakohl verpackt, Blumenkohl, Weißkohl und Süßkartoffeln unverpackt, Hühnereier verpackt) in Einkaufstüten unmittelbar auf dem Fußboden, welche zum Auspacken üblicherweise im Arbeitsprozess auf der Arbeitsfläche abgestellt werden.
- Die Gemüseschneidemaschine war im Innenraum, welcher mit Lebensmitteln in Berührung kommt, durch ältere, angetrocknete Lebensmittelreste verunreinigt.

Spülbereich
- Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Bspw. wurden mehrere Gegenstände, welche unmittelbar mit dem Lebensmittel in Berührung kommen (Gemüsereibe, Schneebesen, Lochsieb, Pfannen, Schneidebrett, Messbecher, Vorlegerbesteck), im unmittelbaren Spülbereich an der Wand an mehreren Haken aufgehängt. Diese waren augenscheinlich der Kontamination durch Spritzwasser ausgesetzt. Spritzwasserrückstände waren ersichtlich.
- Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Bspw. lagerte unmittelbar im Spülbereich neben dem rechten Waschbecken ein Lochsieb mit frisch gekochten Nudeln. Unterhalb des Siebs konnten Wasserspritzer bzw.
-ansammlungen erkannt werden. Die Nudeln waren der Gefahr durch Kontamination durch Spritzwasser ausgesetzt.
- Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. So z. B. ein Messbecher, der massiv orange-bräunliche Schmutzanhaftungen am Handgriffbereich aufwies. Der verunreinigte Handgriffbereich sorgt für eine Kontamination der Hände, welche möglicherweise im anschließenden Prozess mit dem Lebensmittel in Berührung kommen. Zudem wies eine grüne Gemüsereibe ältere Lebensmittelanhaftungen sowie Verfärbungen und Schmutzanhaftungen auf.

Hoang Minh Vietnam Kitchen

Straße der Republik 57

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Vorbereitung mit Spülbereich: Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Spülmaschine im Innenraum sowie an den Spülarmen mit rötlichem Biofilm und Kalkrückständen verunreinigt war. Zudem wurde die Spülmaschine ohne kontinuierliche Zufuhr von Spülmittel und gegebenenfalls ohne Klarspülmittel betrieben. Eine ordnungsgemäße und hygienisch einwandfreie Reinigung des Spülguts war unter diesen Bedingungen nicht gewährleistet.
Die Tellerablage sowie dessen Gestell waren durch Ausscheidungen von Schaben verunreinigt. Der Vorratsbehälter für Reis war verunreinigt. Es wurde ein starker Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Schaben, deren Ausscheidungen sowie Eipakete wurden unter anderem am Türrahmen in einem dort befindlichen Schlitz, im Bereich der Spülmaschine, im Aggregatbereich der Tiefkühltruhe, im Kühltisch, an der Mikrowelle sowie in Bambusdämpfern festgestellt. Tiefkühlung: Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Garnelen und Fischhaut in einer Art Backteigummantelung) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Theke/Tresen: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die vorhandene Spüleinrichtung war unzureichend. Die Gläser wurden in einem verschmutzten Kunststoffeimer mit einer Dreifachbürste vorgereinigt und anschließend an der verunreinigten Gläserdusche vom Schanktisch gespült. Diese Vorgehensweise erfüllt nicht die Anforderungen an eine hygienisch einwandfreie Reinigung von Trinkgläsern. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Unter anderem auf Ablageflächen des Thekenmobiliars sowie im Aggregatbereich unterhalb der Doppelspüle festgestellt.

Küche: Die Unterseiten der verwendeten Schneidebretter waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Heizkörper der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt. Der Korb der Fritteuse war beschädigt es lösten sich Drahtfragmente ab. Es wurde ein erheblicher Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Unter anderem wurden Schaben an der Mikrowellentür sowie im unteren Gehäuse der Mikrowelle, am Einmalhandtuchspender, auf Flächen entlang warmer Rohrleitungen, an der Schiebetür des Küchenpasses sowie an der Gummidichtung des Reiskochers, in dem Reis warmgehalten wurde, festgestellt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. vorgeschnittenes Gemüse) unabgedeckt in einem Kühltisch gelagert, in dem grünliche sowie pelzartige, schimmelähnliche Anhaftungen sichtbar waren. Insbesondere die darin offen gelagerten Lebensmittel waren dadurch einem Kontaminationsrisiko ausgesetzt.

Lagerraum: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Unter anderem wurden Schaben an der Fliesenwand sowie in den Behältern festgestellt, in denen Gastronormdeckel und Holzstäbchen gelagert werden.

Kühlraum: Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. vorbereitete Fleischteile) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflus-sung/Kontamination nicht auszuschließen war. Explizit: In einem Karton mit toter Schabe und schimmelartigen Anhaftungen lagerte Frühlingslauch. In einem Behälter mit rötlich-ölartiger Würzsoße lagen die Entnahmelöffel teilweise mit der Grifffläche direkt in der Soße. Eine Kontamination der Löffel und damit der Lebensmittel kann nicht sicher ausgeschlossen werden.

L-förmiges Trockenlager: Es wurden unverpackte Lebensmittel (Trockenwaren wie Reis) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Gesamtbetrieb: Im Kühlhaus wurden leicht verderbliche Sprossen mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (bis 23.02.2026) gelagert. Das anwesende Kontrollpersonal konnte die Sprossen zudem in einem Gastrobehälter in der Küche feststellen, nachdem das Küchenpersonal hierzu Auskunft gab. Damit wurden die Sprossen in der Küche zum Inverkehrbringen bereitgehalten.

San Domenico 2

Bornfloßstr. 22

63674 Altenstadt

Im gesamten Betrieb wurden nicht unerhebliche Mängel in der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel festgestellt. Die im Betrieb hergestellten Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.