Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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250 Einträge

Ergebnisse 71 bis 80 auf Seite 8

Tasnim Market

Obere Fulder Gasse 5-7

36304 Alsfeld

Inverkehrbringen von vorverpacktem Hackfleisch dessen Verbrauchsdatum überschritten war. Es wurden Lebensmittel abgegeben, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen. Es wurde ein Rattenbefall in der Betriebsstätte festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In dem Glas-Kühlverkaufsschrank für kühlpflichtige Lebensmittel (Wurst, Käse usw.) die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel überschritten wurde. Es wurden Temperaturen zwischen 16 bis 18,9° C gemessen. Die Ordnung und Struktur der Räume, in dem Lebensmittel behandelt und gelagert werden, war mangelhaft. Des Weiteren war aufzuräumen und eine Grundreinigung in allen Räumen durchzuführen.

Der Betrieb wurde geschlossen und darf erst wieder nach Gestattung durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz geöffnet werden.

Bizim Cafe

Frankfurter Straße 43 b

35274 Kirchhain

Im Rahmen einer Verdachtskontrolle aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde festgestellt, dass die Ordnung und Struktur im Verkaufsraum wiederholt mangelhaft war. Eine Händehygiene war aufgrund des zugestellten Handwaschbeckens und der fehlenden Mittel zur Reinigung und zum Abtrocknen nicht möglich. Somit sind die Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Fladenbrote wurden in einer privaten Wohnung hergestellt und nicht ordnungsgemäß transportiert.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Engwaadstubb

Offenbacher Straße 174

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Central Pizza & Kebab

Hanauer Landstr. 2 b

63517 Rodenbach

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche und wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war im gesamten Betrieb kein warmes Wasser verfügbar und leicht verderbliche kühlungsbedürftige Lebensmittel wurden bei zu hohen Temperaturen gelagert. Des Weiteren waren Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt. Insgesamt wurde keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Laxmi Indian Restaurant

Schweizer Straße 25

60594 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall sowie ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen und Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen und eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma angeordnet werden musste. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

Küche: Die Tiefkühltruhe war stark vereist und die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt. In dieser Tiefkühltruhe wurden Lebensmittel in Verpackungen und in einer Konservendose aufbewahrt, welche nicht verschlossen waren (TK-Spinat, Salami, Ananas). Zudem wurden dort unverpackte Lebensmittel (gekochte Speise) unabgedeckt sowie unverpackte Lebensmittel (Fleisch) nicht vollständig abgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (Einmalpapierhandtücher in Spendern), zudem war das Handwaschbecken mit Schadnagerkot verunreinigt. Die gesamte Einrichtung wies deutliche Verunreinigungen auf. Neben dem Gasherd wurden stark verunreinigte Reinigungstücher gelagert. Mehrere Pfannen sowie die Siebe wiesen Verunreinigungen auf und die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot, Schmierspuren von Schadnagern), die Fugen des Fußbodens waren ebenso verunreinigt. Die Silikonfuge an der Doppelspüle war schimmelähnlich verunreinigt, ebenso wie die Wand im Bereich des Fensters. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verschmutzt. Die Fensterbank war mit Schadnagerkot und Schmierspuren verschmutzt. Die Ver- und Entsorgungsleitungen, insbesondere im Bereich der Doppelspüle, waren ebenfalls u. a. mit Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. In einer Schüssel befand sich Wasser und Schadnagerkot. Zudem waren mehrere Reinigungsgeräte erheblich verunreinigt.

Lagerbereich (Außen): Die Türschwelle und die Decke waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Vorbereitung/Zwischenraum mit Pizzaofen: Mehrere Elektroinstallationen (Kabel und/oder Leitungen) und die Fugen des Fußbodens waren verunreinigt, der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern). Die Wandverkleidung war mit Schadnagerkot verunreinigt. Außerdem war die Spülbürste stark verunreinigt.

Theke / Tresen: Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Der Getränkekühltresen (die Oberfläche des Abtropfbereiches) war mit Schadnagerkot verunreinigt und die Türdichtung des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. In diesem Getränkekühltresen wurden unverpackte Lebensmittel (gekochter Reis) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination des Lebensmittels war nicht auszuschließen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Der Unterbau des Handwaschbeckens war mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. Zudem fehlten am Handwaschbecken Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Eine Tasse war mit Schadnagerkot verunreinigt (Schadnagerkot befand sich im Innenbereich der Tasse). Auch das Regal und der Schrank waren mit Schadnagerkot verunreinigt, zudem wurden im Schrank mehrfach Fraßspuren von Schadnagern festgestellt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 04.07.2025 waren die hygienischen Mängel fast vollständig behoben und die Betriebsschließung wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Inhaber hat den Betrieb zum 07.08.2025 aufgegeben und die gewerbliche Tätigkeit mit diesem Datum beendet.

FgS Fleischerei- & Gastronomie-Service GmbH

Carl-Benz-Straße 14

60386 Frankfurt am Main

Trockenlager: Die oberen Regalböden direkt unterhalb der oben im Regal gelegenen Palettenstellplätze waren erheblich verschmutzt. Zudem waren der unter den Bodenblechen befindliche Raum der Kühlvitrine sowie der dort befindliche Kühlventilator erheblich verschmutzt, unter anderem auch durch schimmelartige Beläge.

Kühlhaus Salate/Sauerkraut: Der Verdampfer sowie die benachbarte Decke waren erheblich durch schimmelartige Beläge verschmutzt.

Kühlhaus Fleisch: Die Decke war verschmutzt. Der Verdampfer war rückseitig bis zur halben Höhe der Kühllamellen vereist. Die Temperaturanzeige des Kühlhauses, in dem u.a. Geflügelfleisch gelagert wurde (gesetzl. Vorgabe bei Geflügelfleisch: max. +4 °C), wies eine Temperatur von +5,6 °C auf.

Tiefkühlhaus, links neben Kühlhaus Fleisch: Außerdem war der Verdampfer im linken Teil des Tiefkühlhauses an der Rückseite stark vereist.

Kühlhaus Bereitstellung: Die Wände und die Decke waren deutlich altverschmutzt.

Kühlhaus Eis: Die Türe und die Außenflächen des Kühlhauses waren sehr stark verschmutzt.

Gesamtbetrieb: Der Reinigungszustand des Gesamtbetriebs war nicht ausreichend (Decke, Wände, Verdampfer, Gullis).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 22.08.2025 waren die hygienischen Mängel behoben.

AROYDEE Original Thai Küche UG

Flachstraße 13

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt, u.a. mit schmierigen und schimmelartigen Belägen. Das Thekenmobiliar war stellenweise beschädigt (offenporiges Holz). Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. Mäusekot- und Urinspuren auf Ablageflächen auf denen Lebensmittel wie Softgetränke und Spirituosen und Bedarfsgegenstände lagerten). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (u.a. Handtasche, Mobiltelefon). Die Rohrleitungen waren verunreinigt (braune ölartige Ablagerungen). Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Die Steckdosenleiste, oberhalb vom mobilen Induktionskochfeld, war verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Die Reiskocher wurden unsachgemäß mit Klebeband repariert, eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Die Küchenmaschine war verunreinigt. Der Tischdosenöffner war verunreinigt, insbesondere am Schneiddorn. Am Waschbecken, welches zum Zwischenreinigen von Wokpfannen genutzt wurde (Gemüseposten), fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel vor Kontamination. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Sprossen und Lauch) unabgedeckt in einem stark verunreinigten Kühltisch gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Saladette gelagerten Lebensmittel wurde überschritten.

Spülbereich: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt, u.a. Portemonnaie, Medikamente. Der Schlauch der Geschirrspülbrause war beschädigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.

Lagerraum: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mit Mäusekot verunreinigt. Die Außentür schloss nicht vollständig bündig mit dem Türrahmen ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. Der Reiskocher wurden unsachgemäß mit Klebeband repariert, eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Der Steaker, insbesondere die Messerwalzen, war verunreinigt. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen Lebensmitteln gelagert. Es wurden Lebensmittelmotten festgestellt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Anfraß an einer Packung mit schwarzem Sesam, Mäusekot neben gelagerten Zuckerpackungen). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausge-setzt.

Kühlraum: Die Deckenelemente vor dem Verdampfer waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war im Inneren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt.

UG Lager: Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (mehrere Tüten mit Sardellen) war Frostbrand zu erkennen.

UG Kühlraum: Die Regalbretter waren schimmelähnlich verunreinigt.

Gastraum/Lager unter Treppe/Serviceecke: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Gesamtbetrieb: Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Pizza Heimservice Stadtmühle

Platanenallee 2-4

64625 Bensheim

Im Rahmen einer Plankontrolle wurde die Betriebsstätte lebensmittelrechtlich überprüft. Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend vorgefunden werden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden:
Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen (Kunststoffbehälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, Hackblock, Tischdosenöffner, Kunststoffschneidebrett, Teigigel/Stipproller, Aufschnittmaschine) die mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, befanden sich in einem unsauberen Zustand.

Bei der Nachkontrolle am 10.07.2025 gegen 10:45 Uhr wurde festgestellt, dass Reinigungsmaßnahmen vollzogen wurden. Die allgemeine Betriebshygiene wurde deutlich verbessert.

Zum Steigkopf

Außerhalb 1

64646 Heppenheim

Im Rahmen einer Plankontrolle wurde die Betriebsstätte lebensmittelrechtlich überprüft. Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend vorgefunden werden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden:
Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen (Eiswürfelmaschine, Zubereitungstisch, Fleischwolf) die mit denen Lebensmittel in Berührung kommen waren verunreinigt.
Lebensmittel wurden so gelagert, dass eine Kontaminationsgefahr nicht ausgeschlossen werden konnte (unverhüllte verzehrsfertige Frikadellen, gefüllte Crêpes)
Im Rahmen der Nachkontrolle vom 14.08.2025 wurde festgestellt, dass die Hygienemängel zufriedenstellend behoben wurden.

Familien Markt

Niederkleiner Straße 11

35260 Stadtallendorf

Es wurde festgestellt, dass Gerätschaften und Einrichtungsgegenstände verunreinigt waren, ein Handwaschbecken im Produktionsbereich war gar nicht vorhanden. Weitere Gerätschaften waren im Inneren mit starken Ablagerungen verunreinigt. Bei einem Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)