Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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262 Einträge

Ergebnisse 261 bis 262 auf Seite 27

Pizzeria Gianluca

Maintraße 13

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Vorbereitung – Pizza: Die Decke oberhalb vom Pizzatisch war verstaubt. Es wurden unverpackte Lebensmittel im Tiefkühlschrank (Spinat) gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Aufsatzkühleinrichtung gelagerten Lebensmittel wurde überschritten.

Küche: Die Verbrennungsgitter des Drehspießgrills waren beschädigt, sodass das Gerät in diesem Zustand aufgrund der Fremdkörpergefahr nicht genutzt werden durfte. Der Drehspießgrill war verunreinigt. Das Rührwerk eines Rührgeräts war verunreinigt. Der Tischdosenöffner war am Schneiddorn verunreinigt. Die unter dem mittleren Arbeitstisch gelagerten Küchenutensilien (u.a. Schöpfkelle) waren verunreinigt. Die Fritteuse und dessen Korb waren altverschmutzt. Das weiße Kunststoffsieb war beschädigt (ablösende Kunststofffragmente). Kühlschrank: Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Geflügelfleisch, Blauschimmelläse) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Kühlschrank: Es wurde Fleisch so aufbewahrt, dass es direkt im Fleischsaft lag. Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C bis +7 °C nicht schnellstmöglich durchlaufen. Explizit: Gekochte Spaghetti, gemessen bei +23,9 °C, lagerten bei Zimmertemperatur.

Spülbereich: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Spülarm in der Geschirrspülmaschine war verkalkt und auf dem Kalk hat sich Schmutz gesammelt. Die Geschirrspülmaschine war nicht vollständig funktionsfähig, da am unteren Sprüharm einer der vier Auslässe fehlte und das Spülwasser dadurch nicht mehr zielgerichtet auf das Spülgut gelangen konnte.

Lagerbereich innen: Diverse Pizzaschieber wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (direkt auf dem Fußboden).

Bruzzelstubb

Am Hahlgarten 1

65510 Idstein

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Küche: Die Decke muss Instand gesetzt werden.
Die Wände müssen gereinigt werden. Die Löcher für Schädlinge müssen verschlossen werden.
Die Lüftung muss gereinigt werden. Fett tropfte auf den Herd darunter. Regale müssen Instand gesetzt werden.
Das Handwaschbecken war nicht Funktionsfähig. Die Brause am Handwaschbecken muss gereinigt werden.
Bedarfsgegenstände müssen ausgetauscht werden wenn sie kaputt sind.
Im Lager muss eine Grundreinigung und Ordnung hergestellt werden. Die Regale die Kühlschränke der Bereich
um die Teigmaschine müssen Gründlich gereinigt werden
Alle Zugänge für Schadnager sind zu verschließen.
Eine Grundordnung muss im Lager hergestellt werden.
Aufgrund des Schädlingsbefalls ist der Verkauf vorerst ausgeschlossen bis eine Grundreinigung erfolgt ist.