Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

Symbol - Feld leeren
Symbol - Feld leeren

262 Einträge

Ergebnisse 251 bis 260 auf Seite 26

Artemis Palace

Hindenburgallee 10

63571 Gelnhausen

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde rohe Leber bei Temperaturen aufbewahrt, die einen vorzeitigen Verderb begünstigten. Zudem wurde verzehrsfertiger Salat nach Ablauf des Verbrauchdatums und somit als unsicheres Lebensmittel in den Verkehr gebracht.

Inzwischen wurde eine vollständige Mängelbeseitigung nachgewiesen.

‚Melis Kebaphaus‘

Ronneburgstraße 2

60435 Frankfurt am Main

Es wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Eine Grundreinigung aller bemängelten Betriebsbereiche wurde unverzüglich angeordnet. Zudem erfolgte eine Untersagung der Nutzung der Kühltheke aufgrund von starken Temperaturabweichungen.

Produktion/Showküche: Verunreinigt waren die Innenflächen der Kühltheke, der Backofen und teilweise die Wände. Diverse Unterbauten der Kühltheke befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Verschiedene Schneidemesser und Teigkarten wurden unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Der Grill war stark verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Der Deckenlüfter war sehr stark mit altem Fett verunreinigt. Der Drehspießgrill war stark mit schwarzen, eingebrannten Rückständen verunreinigt. Zwei Showkühlschränke waren sehr stark schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden außerdem diverse Lebensmittel (Reis, Gemüse, Saucen) in der Theke deutlich zu warm gelagert. Zudem wurde eine Soße zum unmittelbaren Verkauf in der Theke gelagert, in der eine tote Fliege schwamm. Des Weiteren wurden Lebensmittel in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht und deutlich zu heiß.

Küche: Verunreinigt waren der Fußbodenabfluss, mehrere Gastronorm-Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln und der Kühlschrank. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Mehrere Gastronorm-Behälter wurden zudem ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren; das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt. Außerdem war auf tiefgefrorenen Lebensmitteln Frostbrand zu erkennen.

Kühlraum/Container: Der Fußboden war verunreinigt. Zudem wurden Lebensmittelbehälter auf dem verunreinigten Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Bemerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 12.12.2025 waren die hygienischen Mängel ausreichend beseitigt und die Untersagung der Nutzung der Theke wurde wieder aufgehoben.

'Nord-West-Markt 2'

Niederurseler Landstraße 143

60439 Frankfurt am Main

Kühlraum Obst & Gemüse: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren der Türgriff, das Türblatt und die Türdichtung. Schimmelähnlich verunreinigt waren der Innenbereich des Verdampfers, die Schutzabdeckung der Beleuchtung, die Regalböden und teilweise die Wände und die Decke. Es wurden außerdem Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden: Die Decke, Wände, Regale und der Ventilator des Verdampfers waren schimmelähnlich verunreinigt und in diesem Bereich wurde unverpacktes Obst und Gemüse gelagert.

Vorbereitung Metzgerei: Verunreinigt waren die Hackblockbürste, der Unterbau des Doppelspülbeckens, der Spender für Einmalhandtücher, mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden und teilweise die Wände. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender).

Kühlraum Fleisch: Die Regalböden waren verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden zudem unverpackte Lebensmittel (u. a. Beinscheiben) unabgedeckt gelagert und unverpackte Lebensmittel (Rinderfett) unmittelbar auf Verpackungen gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Theke / Tresen Metzgerei: Verunreinigt waren das Handwaschbecken, die Armatur des Handwaschbeckens, der Spender für Einmalhandtücher, die Unterseite des Arbeitstisches und die Decke. Die Decke und die Wände waren stellenweise auch mit Spinnengewebe verunreinigt. Das Tischeinlegeschneidebrett war auf der Unterseite schimmelähnlich verunreinigt. Der Fleischwolf war stellenweise mit angetrockneten, nicht tagesfrischen Fleischresten verunreinigt und die Kühltheke war im vorderen Bereich mit alten Ablagerungen verunreinigt.

Backbereich Verkaufsraum: Die Regalböden waren verunreinigt. Der Unterbau des Backofens war innen verunreinigt. Der Backofen war innen verunreinigt und vollständig mit schwarzen Belägen behaftet. Es wurden zudem Backwaren in der SB-Theke in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Außerdem wurden unverpackte Backwaren auf verunreinigten Regalböden gelagert. Diese Lebensmittel waren somit einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Obst- und Gemüseabteilung Außenbereich: Es wurde eine Palette mit Weißkohl unter freiem Himmel und direkt an der Fahrbahn der Straße platziert, eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination des Weißkohls war nicht auszuschließen. Zudem wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde. Konkret wurde kühlpflichtiges Sauerkraut ungekühlt zum Verkauf angeboten (Solltemperatur +4° bis +8 °C, gemessene Temperatur +11,9 °C).

Obst- und Gemüseabteilung: Die Klimaanlage war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Verkaufsraum: Verunreinigt waren die Lüftungsgitter der SB-Kühlregale, die Innenbereiche der SB-Kühlregale (insbesondere die Ablaufrinnen), der Fußboden unter den Regalen, der Innenbereich des SB-Getränkekühlregals (insbesondere die Ablaufrinne), die Abdeckroste und die Schmutzkörbe des Bodenabflusses. Die Regalböden und die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren teilweise verunreinigt. Die Tiefkühltruhen waren teilweise stark vereist. Die Innenflächen der SB-Kühlregale waren schimmelähnlich verunreinigt und die Wabengitter der SB-Kühlregale waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden außerdem verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen. Konkret wurden „Manyas Yoghurt“, „Yörem Ayran“ und „Yörem Weichkäse“ außerhalb der Kühlung zum Verkauf angeboten.

Lagerraum Keller: Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Decke und die Wände waren mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist.

Flur Toilettenbereich: Das Kastenrollband war verunreinigt und verfettet.

Personaltoilette Metzger: Die Decke war stellenweise mit Spinnengewebe verunreinigt. Verunreinigt waren das Toilettenbecken, der Fußboden und das Handwaschbecken. Am Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Außerdem rauchte das Personal in der Personaltoilette; im Handwaschbecken befand sich Zigarettenasche.

Personaltoilette Herren: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 18.12.2025 zum Teil behoben.

Frau Rauscher

Klappergasse 8

60594 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Hähnchengrill Demir

Im Flürchen 3

64807 Dieburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Zuma Live/ Rock nWock

Römerstr. 27

63486 Bruchköbel

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren beispielsweise mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt, Eiswürfel wurden in einer verschimmelten Eiswürfelmaschine hergestellt, vorrätig gehaltene Lebensmittel wurden unter unhygienischen Bedingungen gelagert und insgesamt wurde im Betrieb keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.
Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 19.12.2025 überwiegend behoben.

Restaurant Alte Rentkammer

Schlossplatz 2

35781 Weilburg

Schwerwiegende hygienische Mängel

tegut...gute Lebensmittel

Heinrich-Böll-Str. 42

63486 Bruchköbel-Niederissigheim

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt.

Aroma Noodles

Gehrener Ring 5

61130 Nidderau-Heldenbergen

Im Betreib wurden wiederholt erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt.

‚China Restaurant Xiang‘ der TSKL GmbH

Gutleutstraße 152

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Außerdem wurde im Keller, im Vorraum des Kühlhauses, ein Befall von Totenkäfern festgestellt, diese lagen unmittelbar vor der Kühlraumtüre und im Flur (Weg zum Kühlraum). Im Flurbereich des Kellers wurde ein artfremder und stark übelriechender Geruch wahrgenommen. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: An der Gläserspülmaschine war kein Geschirrreiniger angeschlossen und das Geschirr wurde nicht hygienisch gereinigt. Zum Reinigen des Geschirrs wurde lediglich ein Klarspüler verwendet. Die gereinigten Trinkgefäße waren stellenweise augenscheinlich nicht sauber.
Küche: Die Kassettendecke war stellenweise verunreinigt. Verunreinigt waren außerdem der Fußbodenabfluss und mehrere Ausrüstungen wie Kanister mit Reinigungsmitteln, das Thermostat der Heizkörper, die Mikrowelle und verschiedene Dichtungen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Schaltkasten der Dunstabzugsanlage war verfettet. Die Wände mit Kabelkanälen waren verfettet und verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war innen und an der Oberseite verunreinigt und verfettet. Die Fugen der Wandfliesen waren schwarz verunreinigt und stark verfettet. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt, zudem waren die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine verunreinigt. Die Versorgungsleitungen auf dem Fußboden sowie unter und hinter den Einrichtungen waren stark verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wie Haarsieb und Wokpfannen, waren stark verunreinigt; zudem lagen Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Pfannen auf dem Fußboden, und Hackmesser wurden unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Der gesamte Kochbereich war sehr stark verschmutzt, einschließlich Gasherd, Fritteuse, Wänden und Fugen. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt, verbrannt und stark verfettet. Zudem war der Gasherd mit Aluminiumfolie ausgelegt, die sehr stark verschmutzt war, sodass eine angemessene Reinigung nicht möglich war und das Ansammeln von Schmutz nicht vermieden wurde. Mehrere Einrichtungen wie das Wandregal, die Armaturen der Doppelspüle und des Handwaschbeckens, die Unterseite des Arbeitstisches sowie die Füße der Einrichtungen waren verunreinigt und stellenweise sehr stark verfettet. Die Dehnungsfuge am Fußbodenrand war angeschimmelt. Das Handwaschbecken war mit Lebensmitteln belegt, sodass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht, zeigte merkliche Rauchentwicklung und einen unangenehmen Geruch und war somit nicht mehr zum Frittieren geeignet; die Fetttemperatur betrug 184,1 °C (Soll: max. 175 °C). Es wurden zudem Lebensmittelbehälter und Geschirr auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden, wodurch die Gefahr bestand, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.