Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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224 Einträge

Ergebnisse 241 bis 224 auf Seite 25

SportsBar

Wilhelmstraße 36-38

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Kleines Lager OG: Es fehlte eine Tür. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.

Kühlraum: Das Regal war schimmelähnlich verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Bereits hergestellte Geflügelwaren wurden unter unhygieni-schen Bedingungen hergestellt und gelagert.


Spülbereich: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Geschirrspülmaschine war im Inneren und äußerlich verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Es wurde ein Mäusebefall durch Mäusekot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager OG: Das Verdampferschutzgitter im Getränkekühlraum war verunreinigt. Die Wände im Getränkekühlraum waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Das Kühlaggregat (Fassbier) war schimmelähnlich verunreinigt.

Küche (OG): Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Deckenbereich war teilweise aufgrund eines Feuerschadens beschädigt. Es wurde ein Baustellengerät offen im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, aufbewahrt. Der Heizkörper war verunreinigt. Der Lichtschalter war beschädigt und wurde provisorisch mit Klebeband fixiert. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen durch Mäusekot verunreinigt. Der Türgriff des Kühlschrankes war beschädigt und wurde provisorisch mit Klebeband fixiert. Der Konvektomat war verunreinigt. In den Wänden befanden sich mehrere nicht verschlossene Dübellöcher. Die Steckdosenleiste war verunreinigt. Der Kühltisch war verunreinigt. Die Sockelfliese war beschädigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war beschädigt. Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab. Der Fußboden war durch Mäusekot verunreinigt. Für sämtliche Wasch- und Handwascheinrichtungen fehlte die Warmwasserzufuhr. Die Kippfenster waren nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Der Dosenöffner war verunreinigt. Der Fleischwolf war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. In unmittelbarer Nähe zur Küche wurde der Gastbereich/Küche Saniert. Es wurden keine ausreichenden Maßnahmen zur Sicherung des Küchenbereichs durchgeführt (z.B. durch eine geeignete Staubschutzwand). Es wurde ein Mäusebefall durch Mäusekot festgestellt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (panierte Schnitzel) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Rewe Markt GmbH

Wickerer Straße 50

65439 Flörsheim

Es wurden Lebensmittel, in diesem Fall „Sparerips mariniert Green Line“ und „Putenspieße mariniert“ als lose Ware, in Verkehr gebracht, bei welchen bei der mikrobiologischen Untersuchung ein stark erhöhter Keimgehalt an Pseudomonaden, Milchsäurebakterien sowie an Enterobacteriaceae (Fäkalkeime) festgestellt wurde.


Betroffen waren die oben genannten Lebensmitteln.

Gaststätte Zagreb

Frankfurter Straße 26

65830 Kriftel

1. Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2. Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen, die nicht ausreichen gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten, behandelt. Mehrere Geräte und Maschinen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt und beschädigt. Lebensmittelbehälter standen direkt auf dem Boden.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Metzgereifiliale Wüst

Frankfurter Straße 28

65830 Kriftel

1. Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2. Es wurden vorverpackte (vakuumierte) Lebensmittel ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende produktbezogene Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
3. Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.
4. Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums in Verkehr gebracht.
5. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne die Bezeichnung und Angabe des Einfrierdatums sowie weiterer Pflichtangaben vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht zu bestimmen war.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellte Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am: 13.08.2024