Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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250 Einträge

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Seecafé Italiano

Otto-Hahn-Str. 18

63456 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. In mehreren Betriebsbereichen war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. Es wurden mehrere Lebensmittel (u. a. Reis und Garnelen) vorgefunden, die nach fertiger Zubereitung nicht so schnell wie möglich auf eine angemessene Temperatur abgekühlt wurden. Des Weiteren wurden Lebensmittel in verschmutzten blauen Gemüsekisten gelagert.

Pizzeria L‘Amore

Düdelsheimer Str. 38

63654 Büdingen

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.
Mängel im Eigenkontrollkonzept nebst Dokumentation hierzu.

‘Paris Kaffee Kiosk‘

Hohenstaufenstraße 14

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Im Betrieb wurden erhebliche hygienische Mängel einschließlich eines starken Schabenbefalls festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der erheblichen hygienischen Mängel wurde eine Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebseinrichtungen angeordnet. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

Theke / Tresen: In der Theke wurden vermehrt lebende und tote Schaben aufgefunden. Insbesondere unter der Getränkekühlung (Thekenkühlung) befanden sich vermehrt Schaben. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Fußboden und die Dichtungen der Getränkekühlungen waren verunreinigt. Die Wände waren mit alten Silikonresten teilweise verunreinigt. Die Getränkekühlungen waren von außen, innen und hinter den Lüftungsschlitzen verunreinigt und die Oberflächen waren klebrig. Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren schimmelartig verunreinigt. Zudem war das Handwaschbecken mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat somit keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Küche: In der Küche wurden vermehrt lebende und tote Schaben aufgefunden. Schaben wurden auch an der Wand, den Einrichtungen und auf dem Fußboden festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand; der Fußboden war verunreinigt und sämtliche Ausrüstungen sowie die Einrichtung und die Füße der Einrichtung, die Versorgungsleitung und die Dunstabzugsanlage waren altverschmutzt.

Lager: Auf dem Fußboden wurde eine Schabe festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Regale waren verunreinigt und verstaubt. Außerdem wurden im Gefrierfach Eiswürfelbehälter unabgedeckt gelagert und auf den Eiswürfelbehältern lagen verpackte Lebensmittel. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Personaltoilette: Der gesamte Toilettenvorraumbereich (Standort Handwaschbecken) war sehr stark verschmutzt. Der Wandanstrich war verbraucht und ebenfalls stark verschmutzt. Auch hier wurde ein Schabenbefall festgestellt; auf dem Fußboden lag eine Schabe.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 13.05.20205 zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Yu Chang Lebensmittel GmbH

Silberstr. 19

65428 Rüsselsheim am Main

Kühlraum/Container
- Der Fußboden im rechten Kühlcontainer war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. In dem Kühlhaus wurden zum Teil unabgedeckte Lebensmittel gelagert. Durch die Luftzirkulation im Kühlhaus bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel.

Produktion
- Mehrere Verstrebungen sowie der Antriebsmotor über dem offenen Produkt der Bohneneinweichmaschine waren verunreinigt sowie angerostet. Durch die Antriebsvibration der Maschine bestand die Möglichkeit, dass sich Verunreinigungen lösen und in das Produkt gelangen. Ferner waren die Kabelleitungen über dem offenen Produkt schimmelähnlich sowie durch Gespinste verunreinigt.
- Der Innenraum der Bohnenbrechmaschine, der üblicherweise mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, war mit schmierigen und teils grünen Ablagerungen verunreinigt.
- Die Rohrleitungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Diese befanden sich über den Maschinen, welche üblicherweise mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
- Die Streben-, Rand- und Eckbereiche der Anrührmaschine waren schimmelähnlich verunreinigt. Durch die Rotationen der Maschine lösten sich Verunreinigungen über dem offenen Lebensmittel. Des Weiteren waren offenliegende Kabelstränge schimmelähnlich verunreinigt.
- Der Spender für Einmalhandtücher war von unten durch Schmutzanhaftungen verunreinigt. Hierdurch konnte nicht ausgeschlossen werden, dass trotz Händewaschen Verunreinigungen an den Händen des Personals haften bleiben und diese im weiteren Arbeitsprozess mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
- Der gesamte Außenbereich, in dem Rohmaterialien sowie Lebensmittelbedarfsgegenstände (Siebe und Schüsseln) für den Produktionsprozess gelagert wurden, befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. In den Eckbereichen wurde Schädlingskot festgestellt.
- Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Es wurden Zwiebeln unmittelbar neben Salztabletten gelagert. Über den Zwiebeln befand sich Spinnengewebe.
- Im Außenbereich wurden verunreinigte Behälter, die üblicherweise für die Produktion von Lebensmitteln in der Produktion genutzt werden, ungeschützt gelagert.

Asia Nr. 1 GmbH

Kasinostr. 69

64293 Darmstadt

Beanstandete Hygieneproben – somit nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel § 3 LMHV.
Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nachweislich verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 a) (VO (EG) Nr. 852/2004)

Maßnahmen die bereits getroffen wurden:
Entsorgung aller Schneidebretter, Reinigung und Desinfektion aller Arbeitsflächen.

Anmerkung: Die bei der Nachkontrolle am 16.07.2025 neu entnommenen Hygieneproben zeigten keine Beanstandungen mehr. Die zuvor genannten Mängel wurden alle behoben.

'MARGARETE' der MARGARETE GmbH

Braubachstraße 18-22

60311 Frankfurt am Main

Thekenbereich: In der Betriebsstätte wurde ein Mäusebefall festgestellt, der sich unter anderem durch Mäusekot- und Urinspuren in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens sowie auf offenen Leitungen im Thekenmobiliar zeigte. Zudem wies die Lagerung eines Schneidebretts im Schrank entlang der Ablageflächen Mäusekot-, Urin- und Schmierspuren auf. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der betroffene Raum war so stark verunreinigt, dass eine umfassende Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Zur Nachkontrolle am selben Abend, 07.05.2025, waren die hygienischen Mängel zum Großteil behoben und der Barbetrieb wurde wieder freigegeben.

'Tansas Supermarkt' der Tansas AS-CD Handels GmbH Frankfurt

Sossenheimer Weg 180

65936 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Kühltheke im Verkaufsraum wurde aufgrund von erheblichen Temperaturabweichungen der Lebensmittel mit sofortiger Wirkung gesperrt.

(UG) Lager: Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt und die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

(UG) Kühlhaus Obst/Gemüse: Das Thermometer und die Kunststoffsteigen waren verunreinigt. Es wurden zudem verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (z. B. Salat).

(UG) Kühlhaus Wurst/Käse: Die Kunststoffsteigen waren verunreinigt und die Ver-/Entsorgungsleitungen waren schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerbereich/Verkaufsraum: Das Ausschüttbecken war verunreinigt, die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt und das Reinigungsgerät war erheblich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Tiefkühlraum/Lagerbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Zudem war der Verdampfer defekt, Wasser tropfte heraus. Die TK-Backwaren wurden bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Gemessene Temperatur - 14.0°C). Außerdem waren die gelagerten TK-Produkte zum Teil stark vereist.

Vorbereitungsraum Metzgerei: Verunreinigt waren die Armatur der Doppelspüle, der Fußbodenabfluss und der Edelstahlschrank. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Außerdem wurde eine verunreinigte Kartonage auf einem Schneidetisch gelagert. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr und der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer.

Kühlraum-Fleisch Metzgerei: Die Türdichtung und der Fleischwolf waren verunreinigt. Fleischabfälle wurden im Kühlraum gelagert. Zudem wurden unverpackte Lebensmittel (Marinade; mariniertes Geflügel; Lamm) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Servicetheke/Fleisch-Geflügel: Die Oberflächen der Kühltheke waren verunreinigt und die Tiefkühltruhe war verunreinigt und vereist. Tiefgefrorene Lebensmittel (diverse Fleischwaren) wurden außerdem ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Die Tiefkühlwaren waren zum Teil mit erheblicheren Mengen von Eiskristallen behaftet. Leicht verderbliche Lebensmittel wurden bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (TK-Rindfleisch, gemessene Temperatur - 10.4 °C). Es wurden zudem Lebensmittel (Knochen) in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Fleisch derart aufbewahrt, dass es direkt im Fleischsaft lag (Leber). Lose Ware (z. B. Lamm) wurde unmittelbar neben Fertigpackungen gelagert und Lammköpfe wurden in verunreinigen Beuteln gelagert.

Theke / Feinkost: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Behälter der Oliven waren verunreinigt, zudem wurden mehrere verunreinigte Schaumlöffel auf den Oliven gelagert.

Tief-/Kühlung/Verkaufsraum: Das SB-Kühlregal und die Bereiche unter den Einlegeböden der SB-Kühlregale waren verunreinigt, die Wabenkühlung des SB-Kühlregals war schimmelähnlich verunreinigt. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde in dem SB-Kühlregal die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten (z. B. Feta, gemessene Temperatur + 14.6 °C; ja! Joghurt, gemessene Temperatur + 16.1 °C).

Verkaufsraum: Die Innenflächen der SB-Tiefkühltruhen waren verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. In den TK-SB-Truhen wurden außerdem vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war (Lamm, empfohlenes Verbrauchdatum: 19.04.2025).

Obst- und Gemüseabteilung: Das Obst- und Gemüseregal sowie mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln (Obst-Gemüse) bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Aufgeschnittene Melonen wurden nicht nur kurzfristig ungekühlt zum Verkauf angeboten (gemessene Temperatur + 20.2 °C). Zudem wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (angeschimmelte Zucchini).

Bäckereiabteilung: Die Doppelspüle, das Backwarenregal sowie der Backofen (auch das Gärfach) waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde zudem die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten (Käse, gemessene Temperatur + 10.4 °C).

Personaltoilette/Herren: Der Deckenlüfter und die Wandfliesen waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Personaltoilette/Damen: Der Hocker, die Wandfliesen und die Armatur des Handwaschbeckens waren verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war außerdem leer.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 02.05.2025 waren die hygienischen Mängel zum großen Teil behoben und die Sperrung der Kühltheke wurde aufgehoben.

Eventküche/Ghost Kitchen (Geisterküche)

Ostring 7

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Anlieferungsbereich: Der Anlieferungsbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raumes, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Das Insektengitter des Fensters war beschädigt. Die Wände waren im Eingangsbereich und am Lastenaufzug beschädigt. Es wurden Lebensmittelbehälter wie Thermoporte und Chafing Dish auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Lagerraum: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Der Lagerraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Lagerraums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Fensterrahmen und die Fensterscheibe waren beschädigt. Das Fenster schloss nicht vollständig bündig mit dem Fensterrahmen ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde.

Personaltoilette: Die Personaltoilette war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände wie Einkaufswagen, Nasssauger, Klappstuhl aufbewahrt.

Kühlraum: Der Kühlraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Spülbereich: Der gesamte Spülbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war undicht. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen.

Vorbereitung: Der gesamte Vorbereitungsraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Es fehlte eine Tür zum Fettabscheider-Raum. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Mörtelwannen und Eimer, die in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wurden, bestanden nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material. Die Zweckbestimmung war eine andere, eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers lag nicht vor. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Auf Grund der fehlenden Tür zum Fettabscheider-Raum zogen stinkende Fettabscheider-Gerüche in die Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Reinigungssachen wurden offen neben Gemüse gelagert.

Küche: Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände wie Straßenschuhe und Sitzkissen aufbewahrt. Der Gewürzschrank war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Die drei Gasherde waren stark angerostet und somit nicht mehr leicht zu reinigen. Es fehlte ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr und die Hygienemittel wie Einwegseife und Einwegpapier. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Fußboden verfügte nicht über das erforderliche angemessene Abflusssystem. Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Mehrere Gegenstände (Fritteuse, Töpfe, Schalen, Pfannen), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Mehrere Gewürzbehälter waren verunreinigt. Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte.

Hotel Weyrich

Limesstraße

64720 Michelstadt

Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften und gegen einschlägige Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen

Kiko-Sushi und Asiatic

Nieder-Mörler-Straße 48

61231 Bad Nauheim

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.