Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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233 Einträge

Ergebnisse 101 bis 110 auf Seite 11

Hoang Minh Vietnam Kitchen

Straße der Republik 57

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Die Wände waren teilweise stark mit Altfett verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war defekt. Der Herd war stark mit alten Lebensmittelresten, Fettablagerungen und eingebrannten Lebensmittelresten verunreinigt. Zum Reinigen wurden beschädigte Textiltücher verwendet. Der Innenboden des Kühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Oberfläche des Kühlschrankes war im oberen Türbereich mit Altfetttropfen verunreinigt. Der Kühlschrank war defekt. Ein Bereich wurde mit Klebeband und Pappkarton so gestaltet, dass der Lichtschalter des Kühlschranks betätigt wird. Im Inneren war eine Tropfschale aufgestellt worden, da sich Eis am oberen Lüftungsausgang bildete. Alle Griffe von Schubladen und Kühlschränken waren mit alten, klebrigen Anhaftungen und Verkrustungen verunreinigt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Es wurden unverpackte Lebensmittel (vorgegarte Ente und gekochter Reis vom Vortag) unabgedeckt und bei Raumtemperatur gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Hähnchen bei bis zu 9,1 °C und Seehecht bei bis zu 11,3 °C) in warmem Wasser aufgetaut. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxi-nen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Spülbereich: Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt.

Theke/Tresen: Die Decke und Regale waren mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Spüle für Gläser war stark mit alten Anhaftungen verunreinigt und roch stark nach verdorbenem Obst.

Kühlraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Decke vor dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Die Tür war verunreinigt.

Vorbereitung: Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Teigtaschen) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Mama Africa

Westendstraße 30

65195 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Das Spülbecken für Gläser war erheblich mit alten, dunklen Belägen verunreinigt. Die für die Reinigung der Trinkgefäße verwendeten Spülbürsten des Gläserspülgerätes waren verschlissen und verunreinigt, sodass eine Reinigung der Trinkgefäße nicht im erforderlichen Maße erfolgen konnte. Ein Kontaminationsrisiko für Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Küche: Das Mikrowellengerät war im Innenbereich stark verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen großflächig verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Der Gasherd war auf der gesamten Oberfläche mit eingebrannten, alten Verkrustungen verunreinigt. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war mit alten Resten verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Ein separates, von der erforderlichen Waschvorrichtung für Lebensmittel getrenntes, Handwaschbecken oder eine Spülmaschine fehlte. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer für das Handwaschbecken und das Spülbecken waren defekt. Es gab im gesamten Küchenbereich kein warmes Wasser. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen und sämtlicher Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt erforderlich war. Die Beschaffenheit der Oberfläche des Arbeitstisches war mangelhaft. Der untere Abstellbereich war mit einer defekten Alufolie überzogen. Mehrere Pfannen und Töpfe waren mit alten, eingebrannten Belägen stellenweise erheblich verunreinigt. Es waren einige Messer mit angetrockneten Belägen noch vom Vortag verunreinigt. Es wurde ein erheblicher Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf dem erheblich mit dunklen Belägen verschmutzten Spülmaschinenkorb stand eine Plastikschale mit gewaschenem Salat.

Lagerraum im Keller: Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreini-gung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Gastraum mit Servicetheke: Es wurde ein erheblicher Mäusekotbefall im Gastraum und der Servier-/To-Go-Ausgabetheke festgestellt. Der Fußboden im Gastraum unter den Gästetischen und der Theke war erheblich mit Mäusekot verschmutzt.

Smashy Wiesbaden

Berliner Straße 268

65205 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Arbeitstisch war beschädigt. Mehrere Kücheneinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war massiv mit alten millimeterdicken Ablagerungen aus zähem Fett sowie Staub verschmutzt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war verschmutzt und beschädigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Das Regal für einzelne, nicht verschlossene Zutaten zur Herstellung der Burger und hergestellten Gerichte, war teilweise massiv mit alten, zähen Fett- und Staubrückständen verschmutzt. Die Wände waren teilweise mit Staub und Fettrückständen verunreinigt. Da die Wände teilweise nicht wasserabstoßend hergerichtet waren, zog altes Bratfett großflächig in die Wandflächen. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Das Fenster war noch immer nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Es wurde ein Stuhl (Campingstuhl) mit einem nicht leicht zu reinigenden Stoffbezug im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, genutzt. Unter dem Stufenbecken wurden Höhenunterschiede mittels offenporiger Pressholzplatten ausgeglichen. Der Deckel des Abfallbehälters fehlte. Die Außentür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Die direkt hinter der offenen Hoftür stehenden Lebensmittel (Hackfleischbällchen roh) waren einer Kontaminationsgefahr von außen durch Straßenstaub, Fluginsekten, Abgasen und sonstigen Witterungseinflüssen ausgesetzt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Es wurden vorgeschnittene Komponenten wie Zwiebeln, Salat, Scheibenkäse und Gurken ungekühlt in Vorratsbehältern in einem verschmutzten Regal zur Herstellung von Burgern und Hot Dogs vorgehalten. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Eine Schüssel mit vorgeformten Hackfleischbällchen stand unmittelbar hinter der geöffneten Küchentür. Es herrschten Außentemperaturen von etwa 12°C. Ebenso war das ungewürzte Hackfleisch weder aktiv noch passiv gekühlt.

Theke/Tresen: Es fehlte noch immer ein Handwaschbecken. Es fehlte noch immer eine erforderliche Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen

Spülbereich: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurden sämtliche Bedarfsgegenstände in der Waschvorrichtung für Lebensmittel gewaschen und aufbewahrt. Eine zeitliche sowie räumliche Trennung der einzelnen Waschvorgänge war nicht ersichtlich. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden.

Burgerholic

Dr.Wolf Str. 2

65549 Limburg

Wiederholt schwerwiegende hygienische Mängel

Mevlana II

Friedrichstraße 41

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Kühlraum: Der Ablaufschlauch des Verdampfers war stark schimmelähnlich verunreinigt. Das Regal war verunreinigt. Die Decke war über die gesamte Fläche schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeits-flächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden unverpackte Lebensmittel, wie geputzte Petersilie etc. unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Lagerraum und Vorbereitung außen: Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter und muffig riechender Schwamm verwendet. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Seiher war stark verunreinigt. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt.

Küche: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Die Wände waren, vor allem im Bereich der Revisionsklappen, teilweise verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter Bodenwischer verwendet. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter und muffig riechender Schwamm verwendet. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Spender für Flüssigseife und Einmal-handtücher am Handwaschbecken waren leer. Mehrere Gewürzbehälter waren verunreinigt. Der Bodenwischer stand direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination ausgesetzt.

Theke/Tresen: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Das Gläserspülgerät war verunreinigt. Die Türdichtung des Spültisches war verunreinigt. Die Aufsatzkühleinrichtung war von unten stark verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.

Personaltoilette: Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr.

Gesamtbetrieb: Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (Champignons) in Verkehr gebracht. Frischer Salat von Tomaten, Gurken und anderen Zutaten wurden auf einem stark zerfurchten und verschmutzten Schneidebrett zerkleinert. Lebensmittel wurden in einem Minicutter zerkleinert, dessen Wellengehäuse im Inneren verunreinigt war und nach Kanal roch.

Number One 1

Bahnhofstraße 76

35390 Gießen

In der gesamten Betriebsstätte wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.

Restaurant und Landhotel „Zum Niestetal“

Niestetalstr. 16

34266 Niestetal

Am 29.01.2025 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Im Bereich der Küche 1 war der Fußboden und der Wandbereich unterhalb der Dunstabzugsanlage fettig verunreinigt. Weiter waren dazugehörige Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände stellenweise verunreinigt. Im Bereich der Küche 2 waren Decken- und Wandbereich stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise altverschmutzt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stellenweise massiv altverschmutzt. Es wurden mehrere Geräte und Maschinenteile unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass die Gefahr der Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Mehrere Einrichtungsgegenstände und deren Innerräume waren zum Teil massiv altverschmutzt. Der Standort des Behälters für Lebensmittelabfall war ungeeignet, da zumindest eine indirekte Kontamination von Lebensmittel nicht ausgeschlossen war. Es wurden dort zubereitete Speisen (Soße) unter stark unhygienischen Bedingungen hergestellt und gelagert. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Im oberen Lager wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Unter dem Tisch für das Vakuumiergerät befanden sich alte vakuumierte Fleischteile und leere Vakuumbeutel im Bodenbereich. Das Vakuumiergerät war verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Kühlraum für Gemüse war an Türdichtung, Türrahmen, Verdampfer und Verdampfergitter schimmelähnlich verunreinigt. Die Hygienemängel im Bereich der Küche 2 und des oberen Lagers waren so gravierend, sodass eine sofortige Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten, insbesondere Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen und Geräte angeordnet werden musste. Eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma wurde angeordnet. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen selbsthergestellter Speisen wurde im Betriebsbereich der Küche 2 bis zu einer Abnahme freiwillig eingestellt.

Am 03.02.2025 waren die festgestellten Mängel behoben.

Berat Supermarkt

Kohlrauschweg 1

60486 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Cafe Kosmol

Bischofsplatz 3-5

65549 Limburg

Wiederholt hygienische Mängel

Restaurant Bab Marrakesch

Bahnhofstraße 229

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen ). Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.