Yumas GmbH

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Verstoß festgestellt am 05.08.2025

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung mitgeteilt am 13.01.2025

Veröffentlichungsdatum: 20.03.2026

Main-Taunus-Kreis

Der Landrat des Main-Taunus-Kreises

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