Urfu-Grill

Rathausstraße 53

65203 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 17.02.2026

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen stark verunreinigt. Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war mit alten Fettrückständen verunreinigt. In den Fettrückständen hafteten teils tote Fluginsekten. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Es wurde Lebensmittelverpackungsmaterial so aufbewahrt, dass es einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt war. In mehreren Kühleinrichtungen wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur für die dort gelagerten Lebensmittel überschritten (Soße für Drehspieß auf Molkereiproduktbasis gemessen bei +10,2°C, gewürzte Hackfleischzubereitung gemessen bei +10,1°C).

Küche: Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten, anhaftenden Rückständen verunreinigt. Das Gerät befand sich außer Betrieb, wobei das verbrauchte Spülwasser nicht abgelassen worden war. Infolge der stehenden Verschmutzungen kam es zu einer vermehrten Ansammlung von Abortfliegen. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage fehlten. Der Wasserkocher war verunreinigt. Diverse Teile der Küchenmaschine (Messer, Halterung) waren verunreinigt. Der Gemüsehobel war verunreinigt. Der Stabmixeraufsatz war verunreinigt.

Lager (Zugang über Hof): Der Raum wurde ohne zeitliche Trennung und Zwischenreinigung für betriebsfremde Zwecke genutzt. Es war ein mit Zigaretten und Asche gefüllter Aschenbecher bzw. ein als Aschenbecher benutztes Gefäß abgestellt. Im Raum roch es stark nach Zigarettenrauch. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Konkret befanden sich die Lebensmittel in einem stark verschmutzten Kühlschrank, der stellenweise schwarzschimmelähnliche Beläge aufwies und mit schmierigen Belägen verunreinigt war. Der obere Verdampfer war stark verstaubt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Fladenbrote) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken lief kein warmes Wasser. Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Betriebsstätte allgemein: Es wurde ein Schädlingsbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Am 19.02.2026 waren die hygienischen Mängel zum Großteil zufriedenstellend behoben.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 4, Kap. V Nr. 1 a, Kap. IX Nr. 3 und 5 und Kap. X Nr. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 20.03.2026

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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