'China Box'

Zeil 39

60313 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 02.02.2026

Betriebsstätte (allgemein): Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel inklusive eines Mäuse- und Schabenbefalls festgestellt. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden aufgrund der festgestellten Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt. Zudem wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.

Showküche mit Thekenbereich: Verunreinigt waren die Außenverkleidung des Thekenbereiches, der Deckenlüfter, die Innenflächen der Kühltheke sowie deren Türscharniere, die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage und die Wandverkleidung. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die hängende Preistafel war im hinteren, unteren Bereich stark verunreinigt. Der Besteckkorb war ebenso stark verunreinigt und in diesem wurde das Besteck der Gäste bevorratet. Das Kühlfach, in dem sich der Verdampfer der Kühltheke befand, war stark verunreinigt und mit Mäusekot versehen. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar und es fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln fand somit keine Händereinigung statt. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Showküche Zubereitung: Verunreinigt waren das Untergestell des Arbeitstisches, die Seitenwände der Arbeitseinrichtungen, der Innenraum des Kühlschrankes sowie die Bodenhalterungen. Zudem war die Schublade des Arbeitstisches verunreinigt; dort wurden verschmutzte, artfremde Gegenstände abgestellt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Der Fußboden hinter der Einrichtung war verunreinigt und mit Mäusekot versehen. Rechts von der Fritteuse war der Boden des Arbeitstisches unter den Schubladen mit Mäusekot überhäuft und auf dem Fußboden im Zwischenraum zwischen Herd und Kühltresen lag eine tote Maus. Außerdem wurden unverpackte Lebensmittel wie Teigwaren, Geflügelfleisch und geöffnete Obstkonserven unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Küche Keller: Verunreinigt waren der mit Reis gefüllte Reiskocher, das Gitter der Belüftung, stellenweise die Arbeitstische, die einzelnen Kochstellen des Wokherdes im Inneren und die Wandfliesenfugen im unteren Bereich. Die Beleuchtung war durch Insekten verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Fenster waren von außen stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt; auf dem Fußboden befand sich zudem Mäusekot. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln fand somit keine Händereinigung statt. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Flurbereich Küche Keller: Verunreinigt waren die Wandfliesen im Bodenbereich sowie die Wannen, die zur Ablage von Lebensmitteln genutzt wurden. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurde außerdem ein Schabenbefall festgestellt (Schabe auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lebensmittellager Keller: Der Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln (Zucker) war verunreinigt. Die Schüssel zur Entnahme von Lebensmitteln (Zucker) war stark verklebt. Auf dem Regalboden wurde außerdem Mäusekot festgestellt.

Kühlhaus Keller: Verunreinigt waren die Regalböden sowie stellenweise die Wandfliesen. Im Kühlhaus wurden zudem unverpackte Lebensmittel (Karotten und Teigwaren) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 ,4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 09.02.2026 vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 13.03.2026

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