Showküche: Verunreinigt waren der Kühltresen, der Fußboden, die Dunstabzugsanlage, das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens, der Feuerlöscher, der Kühltisch sowie die Wände teilweise. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei sich Mäusekot hinter den Einrichtungen befanden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Küche: Verunreinigt waren die Geschirrspülmaschine, der Fußboden, der Kühlschrank, die Geschirrspülbrause, die Oberfläche der Tiefkühltruhe äußerlich sowie das Hängeregal. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei sich Mäusekot hinter den Einrichtungen sowie auf dem Fußboden in den Rand- und Eckbereichen befanden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Lager im Keller: Verunreinigt waren der Fußboden und die Tiefkühltruhe.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 13.02.2026 waren die hygienischen Mängel vollständig behoben.