Schöfferstube

Magdalenenstr. 75

64579 Gernsheim

Verstoß festgestellt am 11.12.2025

Keller
• Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Tür zur Küche war im unteren Bereich zerfressen, sodass die Ratten im gesamten Betrieb waren.

Lager
• Die maximal zulässige Höchsttemperatur von -18 °C für die in der Tiefkühltruhe gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Temperatur der Pommes Frites lag bei -5,8 °C und die des Schweinelachses bei 5,1 °C.
• Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren wie z. B. der Müllsack, der auf dem Pizzateig lag.
• Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination ausgesetzt. In einer Verpackung mit frischem Hähnchen wurden Salami, frische Hefe und Brokkoli zusammen gelagert.
• Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt, wie der stark verschmutzte Eimer, der im Kühlschrank lagerte.
• Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt; auf einem Sack mit Zwiebeln stand ein stark verschmutzter Behälter.
• Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten; angebrochene Eimer mit Mayonnaise, Senf und Ketchup wurden nicht kühl gelagert.

Küche
• Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht. Eine merkliche Rauchentwicklung sowie ein unangenehmer Geruch waren wahrzunehmen, somit war das Fett nicht mehr zum Frittieren geeignet.
• Die Wandfliesen waren teilweise beschädigt, sodass Teile/Bruchstücke der Fliesen auf den Grill fallen konnten.
• Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Saladette gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Temperatur der Joghurtsoße lag bei 16,3 °C und die der geschnittenen Salate bei 17,3 °C / 16,2 °C.

Bei der Nachkontrolle am 16.01.2026 waren sämtliche Mängel behoben.

§ 3 Satz 1 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV);
Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II;
§ 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV).

Veröffentlichungsdatum: 09.01.2026

Groß-Gerau

Der Landrat des Kreises Groß-Gerau

Kreisverwaltung

Wilhelm-Seipp-Str. 9

64521 Groß-Gerau