Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Küche: Die Dunstabzugsanlage war an den Außenflächen mit Fettrückständen verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Mehrere Kühleinrichtungen waren innen und außen stark verunreinigt. Die Untergestelle der Arbeitstische waren stark verunreinigt und mit angetrockneten Lebensmittelresten und dunkel verfärbten Fettablagerungen behaftet. Die Lüftungsgitter mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Die Fritteuse war verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Messer, Kochlöffel, Behälter, etc.), waren verunreinigt. Mehrere Schneidebretter waren verunreinigt. Die Oberflächen waren stellenweise dunkel verfärbt und rissig. Der Slicer (Schneidemaschine) war stark verunreinigt. Der Reiskocher war verunreinigt. Die Verpackungsmaschine war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im Regal links neben der Kochgruppe befand sich Mäusekot. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eingeweichte Sprossen und geschnittenes Gemüse wurde offen auf einer Abstellfläche unter der Kochgruppe abgestellt. Der gesamte Bereich war mit Altfett verunreinigt. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Warmer Krautsalat wurde im verunreinigten Regal gelagert. Das entstandene Kondenswasser tropfte vom Regal auf das offene Lebensmittel. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Frisches Lachsfilet wurde bei einer Temperatur von 9,9 °C gelagert. Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Vom Steaker geschnittenes Rind- und Hähnchenfleisch wurde in Gefrierbeuteln so gelagert, dass die Auftauflüssigkeit nicht abfließen konnte.
Kühlraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Spieße) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien (Plastikwasserflaschen) verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren.
Theke/Tresen Getränke: Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt.
Theke/Tresen Essen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im Thekenbereich wurde hinter den Einrichtungsgegenständen und auf dem Fußboden Mäusekot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Spülbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden und auf den Ablageflächen wurde Mäusekot festgestellt.
Lagerbereich (Ecke im Flur): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden, unter und zwischen den Einrichtungsgegenständen wurde Mäusekot festgestellt.
Die Mängel waren nach der dritten Nachkontrolle am 10.11.2025 zufriedenstellend aufgehoben.
§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, Kap. II Nr. 1, Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 3, Nr. 5 und Nr. 7 und Kap. X Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004