Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben), wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt und es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot lag auf dem Fußboden, in den Schränken und in Serviertellern.
Küche: Das Regal, der Fußboden und der Herd waren verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Es wurden zudem ein Mäusebefall sowie ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot lag auf dem Fußboden, in Regalen, auf Arbeitsflächen, unmittelbar neben Lebensmitteln (Dosen), in Pfannen.
Vorraum Kühlhaus: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Kühlhaus: Das Regal und der Fußboden waren verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 25.11.2025 waren sämtliche Mängel komplett behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.