Viet Quan

Friedrichstr. 55

63505 Langenselbold

Verstoß festgestellt am 02.12.2025

In mehreren Betriebsbereichen wurden wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren geschnittene Kräuter durch die Trennung mit einem verschmutzen Pappstück nicht vor Kontaminationen geschützt, genauso wie eingefroren Lebensmittel, die auf Zeitungspapier lagerten. Insgesamt konnte keine gute Lebensmittelhygiene im gesamten Betrieb festgestellt werden, so lagerten verschmutze betriebsfremde Gegenstände in unmittelbarer Nähe zu offenen Lebensmitteln.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Küche und Küchennebenraum:
In einer Kunststoffschale lagerten geschnittene Kräuter. Diese waren mit einem verunreinigtem Stück Kartonage getrennt.

In einer grauen Kunststoffkiste, die insgesamt einen verunreinigten Eindruck machte, lagerten gekochte Nudeln. Unmittelbar daneben befand sich ein gelber Sack mit Abfällen.

Lagerbereich im Keller rechte Tür:
Zudem wurden Frühlingsrollen auf Zeitungspapier in einer schwarzen Kunststoffkiste (Gemüsekiste) gelagert. Teilweise waren Lebensmittel in Hemdchentragetaschen eingefroren. Der Mangel wurde bereits in den zwei vorigen Kontrollen festgestellt.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche und Küchennebenraum:
Einige Bedarfsgegenstände waren defekt und abgenutzt:
a) Die Beschichtung einer Wokpfanne war erheblich verschmutzt.
b) Ein Kunststoffsieb, in dem Nudeln gelagert wurden, war am Rand ausgebrochen.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Küche und Küchennebenraum:
Auf dem Schneidebrett der Saladette befand sich eine verunreinigte Beatbox (Musikbox).

Eimer mit Lebensmitteln wurden unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt.

Die Fritteusen waren nicht komplett durch die Dunstabzugshaube abgedeckt, so dass die Wand links neben der Dunstabzugshaube mit Fettrückständen verschmutzt war.

Lagerbereich neben der Küche:
Im Raum wurden verschiedene Lebensmittelbehälter und zumindest ein Topf unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Der Mangel wurde bereits bei der zu vorigen Kontrolle festgestellt.

Lagerbereich neben der Küche:
In einem Holzbottich befand sich Sushi-Reis. Unmittelbar darüber hing Straßenkleidung.

In den nachfolgenden Betriebsbereichen war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Küche und Küchennebenraum:
Während der Kontrolle wurde nur eine Kaltwasserversorgung festgestellt. Der Mangel wurde bereits bei der vorigen Kontrolle festgestellt.

Personaltoilette:
Während der Kontrolle befand sich die Personaltoilette in einem schlechten hygienischen Zustand. U.a war der Mülleimer übervoll und das Handwaschbecken sowie die Toilettenschüssel waren verschmutz. Des Weiteren fehlten im Bereich des Handwaschbeckens hygienische Mittel zum Trocknen der Hände. Der Mangel wurde bereits bei der vorigen Kontrolle festgestellt.

Umhüllungen und Verpackungen von Lebensmitteln wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Lagerbereiche im Keller linke Tür:
Während der Kontrolle wurden in dem Raum u.a. Lebensmittelverpackungsmaterialien offen oder in geöffneten Gebinden unsachgemäß gelagert. Der Mangel wurde bereits in den zwei vorigen Kontrollen festgestellt.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004
Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004
Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004
Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004


Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. X Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 05.01.2026

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