Pera Restaurant

Am Bahnhof 1

63505 Langenselbold

Verstoß festgestellt am 12.11.2025

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren der Einstechdorn des Dosenöffners, der Knetkessel der Teigmaschine und ein Messer, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt. Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten in der Unterbaukühlung und in der Pizza-Küche und Saladette wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 13.11.2025 weitestgehend behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:
Der Einstechdorn, des am Tisch montierten Dosenöffners, war mit dunklen Belägen verunreinigt.

In dem gereinigten Knetkessel der Teigmaschine wurde das schmutzige Gerätekabel und der mit krustigen braunen Anhaftungen belegte Gerätestecker abgelegt.

In einer Schublade befand sich ein großes schmutziges Messer, dessen Griff unsachgemäß mit Klebeband umwickelt und die Klinge mit augenscheinlich tagesfrischen Anhaftungen verunreinigt war.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Thekenbereich:
Die Unterthekenkühlung befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand:
a. Der Gehäuserahmen war augenscheinlich stellenweise mit Schimmelsporen verunreinigt.
b. Im Innenraum wurden an unterschiedlichen Stellen augenscheinliche Versporungen mit Schimmelfestgestellt.
c. In einer der Schubladen befanden sich augenscheinlich versporte Bierflaschen.
d. In dieser Theke befand sich ein offener Behälter mit Mich, die diesen unhygienischen Bedingungenausgesetzt war. Zudem lag in der Unterbaukühlung eine überlagerte, faulige Ananas.

Küche:
Der links neben dem Durchgang zur Pizza-Küche befindliche Kühltisch, in dem hauptsächlich abgedeckte GN-Behälter, aber auch offene Behältnisse u.a. mit Gemüse und Käse aufbewahrt wurden, befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. U.a. wurde folgendes festgestellt:
a. Die Schubladeninnenböden waren zum Teil mit Schmutzbelägen verunreinigt. U.a. die Schublade in der sich zwei offene GN-Behälter mit geschnittenen Champignons befanden, war mit bräunlichen Schmutzflecken verunreinigt.
b. Die Innenwände und Führungsschienen der Schubladen waren zum Teil erheblich mit Lebensmittelresten und augenscheinlichen Schimmelbildungen verschmutzt.
c. Im Bereich des Innenbodens befanden sich vereinzelt Reste von vertrockneten Lebensmitteln und an einer Stelle eine bräunliche Pfütze.
d. Das Gehäuse war stellenweise m Bereich der Türrahmen mit augenscheinlich weißen Sporen verunreinigt.
e. Die beiden Einlegeroste waren beschädigt. Hier war die Kunststoffbeschichtung der Roste beschädigt und die Metallstäbe fingen an zu rosten.

Die Saladette befand sich in einem schlechten hygienischen Zustand:
a. Der überlappende Teil des Schiebedeckels war mit vertrockneten, teilweise augenscheinlich verschimmelten Lebensmittelresten verschmutzt.
b. Das Gehäuse war zumindest auf der rechten Außenseite augenscheinlich großflächig schwarz verschimmelt und mit trockenen Lebensmittelresten verschmutzt.
c. Zumindest eine Türdichtung war eingerissen und augenscheinlich versport.
d. In der Kühlung befand sich u.a. eine offene Dose mir Artischockenherzen. Die Flüssigkeit in der Dose war bereits mit einer trüben Haut bedeckt.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Personaltoilette:
In der linken "Personaltoilette" wurden verschieden Flaschen mit alkoholhaltigen Getränken gelagert. In der Kontrolle wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Lagern von Lebensmitteln in Toiletten verboten ist.

Küche:
Auf einer Ablage, rechts neben der Spülmaschine, wurden gekochte Nudeln zum Abkühlen ausgebreitet. Diese Ablage war in den Randbereichen, die nicht mit den Nudeln in Kontakt kamen, mit dunkeln Ablagerungenverunreinigt. Des Weiteren war an einer Seite die Silikonfuge augenscheinlich schwarz versport.

Kühlzelle:
In der Kühlzelle, in der hauptsächlich Steigen mit Gemüse und Obst sowie geschlossene Behältnisse mit Pizzateig aufbewahrt wurden, war der Fußboden in den Randbereichen u.a. mit Lebensmittelbestandteilen verunreinigt. Und die Regalböden waren zum Teil augenscheinlich nicht unerheblich mit Schimmelbildungen bedeckt. Des Weiteren waren Teile des Regalgestells augenscheinlich mit Schimmelsporen und trockenen Lebensmittelrückständen verschmutzt.

Lebensmittel wurden bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die nicht der Herstellervorgabe entsprach und somit einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Pizzaküche:
Der Aufsatzkühler für Pizzazutaten befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. In den eingehängten GN-Behältern befanden sich kühlungsbedürftige Zutaten, die zum Teil nicht ordnungsgemäß gekühlt wurden. U. a. Salami- und Peperonisalamischeiben, die laut Packungen bei max. +7 °C gelagert werden müssen, hatten eine Kerntemperatur von 10,7 °C bzw. 13,1 °C. Des Weiteren "Putenschinkenscheiben" die in der Regel bei max. +7 °C gelagert werden dürfen, hatten eine Kerntemperatur von 12,8 °C.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 13.11.2025 weitestgehend behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004
Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 29.12.2025

Main-Kinzig-Kreis

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