Pascha Döner & Pizza

Bleichgartenstr. 18

63607 Wächtersbach

Verstoß festgestellt am 10.11.2025

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war das elektrische Fleischmesser, das mit Lebensmitteln in Berührung kommt, verunreinigt. Die Verunreinigungen stammten augenscheinlich bereits vom Vortag. Darüber hinaus konnte Schadnagerkot und typischer Schadnagernestbau im Betrieb festgestellt werden.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Theke:
Der Teigkneter war im Bereich der Schutzgitter, sowie im unteren Gehäusebereich mit gelblichen, trockenen Teiganhaftungen verunreinigt.

Die elektrischen Messer, welche zum Schneiden der Drehspieße verwendet wurden, waren mit trockenen, dunklen Fleischresten, welche augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten, verunreinigt.

Lagerraum im Keller:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich ein elektrischer Gemüsehobel auf einer offenporigen, unbehandelten Holzablagefläche. Das Gerät war mit Käseresten und dunklen, braunen Schmutzansammlungen verunreinigt.

In nachfolgenden Betriebsbereichen wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen (Schadnagern) vorgenommen

Lagerraum vor der Toilette im Keller:
In einer Ecke wurde augenscheinlich Schadnagerkot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lagerraum im Keller:
Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stellenweise erheblich verunreinigt. Des Weiteren wurde unter einem der Regale ein schadnagertypischer Nestbau festgestellt.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Theke:
Die Kühlvitrine auf der Theke, in der offene Lebensmittel zum Verkauf angeboten wurden, war im Bereich der Lüftungsgitter mit schimmelähnlichen Anhaftungen verunreinigt. Dieser Mangel wurde bereits in einer vergangenen Kontrolle festgestellt.

Die Dunstabzugsanlage, sowie die Fettfilter waren stellenweise erheblich mit teilweise dunklen und gelben Fettrückständen verunreinigt.

Kühlzelle im Keller:
Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Dieser Mangel wurde bereits in einer vergangenen Kontrolle festgestellt. (NB Nr. 16)

Das Verdampferschutzgitter, die Kühllamellen, sowie der Verdampferinnenraum war mit schimmelähnlichen Ablagerungen erheblich verunreinigt.

Der Betrieb verfügte im Thekenbereich und im Lagerraum im Keller über kein funktionsfähiges Handwaschbecken.

Die Mängel wurden inzwischen teilweise behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004
Zu Nr. 2.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004
Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 29.12.2025

Main-Kinzig-Kreis

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