KYLIN HOTPOT

Robert-Bosch-Straße 28

63303 Dreieich

Verstoß festgestellt am 10.11.2025

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

1.) Bar-Theke / Gastraum
• Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden mehrere augenscheinliche Mäusespuren (Schmier- und Fraßspuren), Mäusekadaver sowie ein intensiver Geruch nach Mäuseurin festgestellt. Zudem befanden sich augenscheinliche Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) im Bereich der Buffetstation und des Thekenbereichs, auf der Arbeitsfläche hinter der Kaffeemaschine, in Zwischenbereichen der Einrichtung sowie auf dem Fußboden.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit älteren Schmutzanhaftungen verunreinigt.
• Eine angemessene Reinigung der Hände war nicht möglich. Am Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr und die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher waren leer.
• Die Tiefkühltruhe war stark vereist.
• Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Zudem waren der Verdampfer sowie die angrenzenden Versorgungsleitungen und Flächen mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt.
• Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt, unter anderem Nahrungsergänzungsmittel.
• Die Büffetstation war stellenweise verunreinigt.
• Die Türrandbereiche und der Sprüharm der Gläserspülmaschine waren verunreinigt.
• Die Kühlaggregate der Getränkekühlung im Thekenbereich war mit älteren Staub- und Schmutzbelägen verunreinigt.

2.) Küche
• Es wurden augenscheinliche Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) unter anderem auf dem Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen, im Bereich der Kühlaggregate der Kühleinrichtung, auf den Regaloberflächen sowie im Bereich der Zwischendecke vorgefunden. Zudem wurden Fraßspuren an den Deckenkassetten festgestellt.
• Mehrere Einrichtungsgegenstände wiesen ältere und fest anhaftende Verunreinigungen auf.
• Mehrere Ausrüstungsgegenstände (Fischschuppenschaber, Messer, Austernöffner, Schneidebretter, Schere, Sparschäler) mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt.
• Die Unterbaukühleinrichtung war im Bereich der Innenflächen schimmelähnlich verunreinigt.
• Die Türdichtung des Doppel-Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Weiterhin war der Verdampfer mit dunklen Schmutzanhaftungen verunreinigt.
• Am Handwaschbecken bzw. Schmutzausgussbecken wies die Silikonfuge schimmelähnliche Beläge auf und war zudem teilweise beschädigt.
• Der Tischdosenöffner war mit älteren Schmutzbeläge und Metallabrieb stark verunreinigt.
• Ein Schneidebrett war auf der Unterseite schimmelähnlich verunreinigt.
• Die Aufschnittmaschine war mit schmierigen Belägen und angetrockneten Schnittresten stark verunreinigt.
• Der Standmixer war stark verunreinigt.
• Die Scherbeneismaschine war im Innenbereich mit schmierigen Belägen verunreinigt.
• Der Fleischwolfeinfüllstutzen war mit angetrockneten Fleischrückständen verunreinigt.
• Die zur Verwendung bereitstehenden Teller waren stellenweise verunreinigt und beschädigt.
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Der Konvektomat war verunreinigt.

3.) Spülbereich
• Die Haubenspülmaschine war mit älteren, schmierigen Rückständen verunreinigt.
• Die Geschirrspülbrause war mit schmierigen Rückständen verunreinigt.

4.) Tageskühlzelle
• Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.
• Die Regale waren stellenweise verunreinigt.
• Der Fußboden war stellenweise verunreinigt.

5.) Außenlager
• Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt, unter anderem Autoreifen.
• Der Fußboden war verunreinigt.
• Im Außenlager wurde eine provisorische Kücheneinrichtung vorgefunden, die nicht den hygienischen Anforderungen für gewerbliche Küchen entspricht.

6.) Flur/Lagerbereich
• Der Fußboden war insbesondere unter den Kühleinrichtung mit augenscheinlichen Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) verunreinigt.

7.) Gemüsekühlzelle
• Die Tür war verunreinigt.
• Die Türdichtung war schimmelähnlich verunreinigt.
• Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.
• Die Decke und Wände waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt.

8.) Trockenlager
• Es wurden augenscheinliche Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) unter den Einlegeböden der Regale und im Bereich der Paletten vorgefunden.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit älteren Schmutzbelägen sowie Lebensmittelresten verunreinigt.

Die Mängel waren am 13.11.2025 durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion überwiegend be-seitigt worden.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 18.12.2025

Offenbach

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