Indian Village

Friedrichstr. 26

61137 Schöneck-Kilianstädten

Verstoß festgestellt am 22.10.2025

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.
Bei der Nachkontrolle am 03.11.2025 waren die hygienischen Mängel behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:

Die zusammengestellten Arbeitstische in der "Mitte" der Küche befanden sich in einem sehr schlechten Hygienezustand. Auf der Arbeitsfläche befanden sich zwei benutzte, unsaubere blaue Kunststoffschneidebretter, deren Oberflächen eine Vielzahl an Einkerbungen mit augenscheinlichen Schmutzeinschlüssen hatten.

Vor der Fritteuse lag ein rotes Schneidebrett, welches eine Vielzahl an schwarzverschmutzten Einschnitten hatte.

Flur:

Im Flur war ein Dosenöffner an eine schmutzige, beschichtete Spanplatte, mit offenen Schnittkanten geschraubt. Der Einstechdorn des Dosenöffners war mit trockenen Lebensmittelresten belegt.

Pizzaküche:

Der über dem Teigkessel befindliche Knetarm der Teigmaschine war an der Unterseite deutlich mit krustigen, dunkelgelblichen Teigresten verunreinigt.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung (z.B. in einem verschimmelten Kühlhaus/ verunreinigten Kühlschrank) nicht vor Kontamination geschützt.

Küche:

Ebenfalls auf einer Untertischablage befanden sich zwei Kunststoffbehälter, in denen sich verschiedene geöffnete Gewürzpackungen befanden. Die Innenböden dieser Behälter waren mit Schadnagerkot sowie diversen Schmutzablagerungen verschmutzt.

In zwei geöffneten, im Innenbereich oxidierten Konservendosen wurden Ananasstücke aufbewahrt.

Auf dem Tisch und der Ablagefläche links neben dem Herd befanden sich eine Zutatenkühlung und verschiedene offene Behältnisse, in denen sich hauptsächlich Gewürze aber auch andere Zutaten wie z.B. Reis befanden. In diesem Bereich wurden u.a. folgende Mängel festgestellt:
- Die Zutatenkühlung war in den Randbereichen des Gehäuses und des Lüftungsgitters mit krustigen braunen Belägen verschmutzt.
- Die Abstellflächen waren mit Schadnagerköteln verschmutzt.
- In den offen Behältnissen wurden unmittelbar auf den Lebensmitteln Schadnagerkötel festgestellt.

Kühlraum im Keller:

Im Kühlraum wurden zum Teil offene Eimer, die mit Soßen und Gemüsezubereitungen gefüllt waren unsachgemäß zusammen mit Kartonagen und u.a. offenen Gemüsesteigen gelagert.

Geflügelfleisch wurden bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Küche:

In der Küche wurden mehrere Packungen und Behältnisse vorgefunden in denen Geflügelfleischstücke ungekühlt unsachgemäß abgestellt wurden. u.a.:
- Auf dem Tisch links neben der Saladette befand sich ein Karton mit aufgetauten Hähnchenbrustfilets. Diese wurden unsachgemäß in der Folienpackung augenscheinlich bei Raum Temperatur aufgetaut und ungekühlt in der Küche abgestellt.
Aufgrund dieser Feststellung wurden in den Beuteln folgende Kerntemperaturen (KT) gemessen: 18,6°C, 18,5°C, 18,8°C, 18,7°C und 18,6°C.
- Auf einem Arbeitstisch befand sich eine größere Metallschüssel, die mit rohen Hähnchenbrustfilets gefüllt
war. In zwei der Filets wurden die KT von 20,8°C und 20,2°C gemessen.
-Ebenfalls auf dem Arbeitstisch wurden in einem weisen 5l Eimer rohe, gewürfelte Stücke Hähnchenbrustfilet ungekühlt aufbewahrt. In den Stücken wurde eine KT von 19,4°C gemessenen.
- Unmittelbar auf dem Fußboden stand ein halbvoller 10l Eimer mit rohem, gewürfeltem Hähnchenfleisch. Hier wurde eine KT von 19,4°C gemessen.
Somit wurde die maximale Lagertemperatur von 4°C für Geflügelfleisch mehrfach deutlich überschritten.

In nachfolgenden Betriebsbereichen wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen (Schadnagern) vorgenommen.

Küche:

Der Fußboden der Küche war, speziell in den Randbereichen und unter den
Einrichtungsgegenständen mit Schadnagerkot verunreinigt.

Die Untertischablagen waren stellenweise mit Schadnageköteln verunreinigt. Auf einer Untertischablage befand sich ein GN-Behälter, dessen Innenboden augenscheinlich mit Schadnagerurin und Schadnageköteln verunreinigt war. In dem Behälter befanden sich u.a. ein Schneebesen, ein Pfannenwender und ein Fleischklopfer.

Der unter dem Herd befindliche Backofen war innen mit diversen Schmutzablagerungen und augenscheinlich auch Schadnagerkot verschmutzt.

Pizzaküche:

Der Fußboden war unsauber, speziell in den Randbereichen und unter den Einrichtungsgegenständen war diesen mit diversen Schmutzablagerungen und Schadnagerkot verunreinigt.

Auf den Arbeitstischen waren neben einem unsauberen roten Schneidebrett und Pizzablechen auch verschiedene verpackte und einzelne unverpackte Lebensmittel abgestellt. Hier wurden auf der Arbeitsfläche, zwischen und auf den Lebensmittelpackungen Schadnagekötel vorgefunden.

Auf der Fensterbank waren mehrere Packungen mit Gewürzen abgestellt. Sowohl auf der Fensterbank wie auch auf den Gewürzdosen wurden Schadnagekötel vorgefunden.

Der Innenraum eines ausgeschalteten Kühlschranks, der u.a. als Ablage für Geschirr
Lebensmitteleinwegverpackungen genutzt wurde, war erheblich mit Schadnagerkot verschmutzt.

Getränkelager im Keller:

Der Fußboden befand sich in einem sehr schlechten Hygienezustand. Die Randbereiche waren zum Teil deutlich mit Schadnagerkot.

Die im Raum gelagerten Lebensmitteleinwegverpackungen wurden zum Teil offen bzw. in nicht geschlossenen Originalgebinden aufbewahrt. Der Bereich in dem sich diese Bedarfsgegenstände befanden war deutlich mit Schadnagerkot und Schadnagerfraßspuren verunreinigt.

Lagerbereich im Keller:

Der Fußboden befand sich in einem sehr schlechten Hygienezustand.
Die Randbereiche waren zum Teil deutlich mit Schadnagerkot verdreckt.

Im Raum wurden eine Vielzahl an unterschiedlichen verpackten Lebensmittel auf verschmutzen Ablagen gelagert, deren Verpackungen zum Teil mit Schadnagekot belegt bzw. verunreinigt waren. Des Weiteren wurden verschiedene angefressene Verpackungen vorgefunden. U.a. wurde Folgendes festgestellt:
- Auf den Ablagen, sowie auf und zwischen den Großpackungen mit u.a. Weizenmehl und verschiedenen Reissorten, befanden sich mehrere Schadnagerkötel und Schadnagerurinspuren.
- In den Regalen, in denen sich verschiedene Packungen mit Gewürzen und anderen verpackten Lebensmitteln befanden, waren die Regalböden mit Schadnagerkötel und Schadnagerurinspuren verunreinigt.
- Im Karton mit Ananasdosen befanden sich einzelne Schadnagerkötel.
- Auf einem Karton lag eine angefressene Küchenrolle.
e. In und auf dem Karton mit Pflanzenölflaschen befanden sich Schadnagerkötel.
f. In einem Regal befanden sich angefressene und deutlich mit Schadnagerspuren verschmutzte Nudelpackungen.

5.)
Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet

Theke / Tresen:

In der Unterthekenkühlung befand sich am Innenboden eine Leitungsdurchführung, deren Abdichtung augenscheinlich mit Schimmel versport war.

Küche:

An der Saladette, die sich rechts neben dem Küchenfenster befand, war der Schiebedeckel mit festen Metallnieten vernietet. Somit konnte der überlappende Teil des Schiebedeckels nicht ordnungsgemäß gereinigt werde. Dieser schwer zugängliche Bereich war augenscheinlich mit Lebensmittelresten verunreinigt.

Der Innenboden der Saladette war stellenweise in den Randbereichen mit dunklen Schmutzablagerungen belegt.

Die zum Kochen verwendeten Pfannen wurden zwischen Kochvorgängen zum Teil auf den Untertischablagen und unmittelbar auf dem Fußboden unter den Arbeitstischen sowie dem Herd abgestellt.

Pizzaküche:

Unmittelbar auf dem unsauberen Fußboden wurden u.a. ein offener Topf mit gekochtem Hähnchenfleisch und ein offener Eimer mit rohem, gewürfeltem Hähnchenfleisch abgestellt.

Getränkelager im Keller:

Der Innenboden der Fassbox war nicht unerheblich mit dunklen Schmutzablagerungen und trockenen Getränkeresten belegt. Des Weiteren war die schwarze Isolierung der Getränkeleitung stellenweise augenscheinlich verschimmelt.

Kühlraum im Keller:

Die Wände waren stellenweise mit Schmutzbelägen verunreinigt.

Unmittelbar auf dem Fußboden wurde zumindest ein Eimer, mit gewürzten Hähnchenfleischteilen, abgestellt.

6.)
Es wurden Lebensmittel in ungeeigneten Kontaktmaterialien (Müllsäcken) gelagert bzw. kamen mit diesen in Berührung.





Küche:

In der Kühlung der Saladette befanden sich u.a. zwei braune Kunststofftabletts, auf denen sich Teiglinge befanden, die mit für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeigneten, zugeschnittenen Stücken, von blauen Müllsäcken abgedeckt waren.
Im Bereich des "Naanbrotofens" befanden sich noch weitere mit Müllsackstücken abgedeckte Teiglinge.

7.)
Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend

Küche:

Die Wände waren Stellenweise verunreinigt.

Auf der Fensterbank befand sich u.a. ein unsauberer metallener Sammelbehälter in dem drei Schraubenzieher u.a. zusammen mit einer Fleischgabel, einem Sparschäler, einem Pizzaschneider und drei Küchenmessern aufbewahrt wurden.

Die Spüleirichtung befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand:
- Das Untergestell der Spülmaschine war nicht unerheblich mit verschiedenen Schmutzablagerungen verunreinigt.
- Das Gehäuse der Spülmaschine war stellenweise deutlich mit Schmutzflecken belegt.

Über der Spüleinrichtung hing ein Edelstahlhängeschrank, dessen Türen im Bereich der "Griffleisten" mit krustigen, dunklen Anhaftungen verschmutzt waren.

Auf der Arbeitsfläche der zusammengestellten Arbeitstische in der Mitte der Küche waren vier, von außen erheblich mit Schmutzanhaftungen belegte, Gewürzdosen abgestellt.

Die Unterseiten und Kanten der Arbeits- und Abstellflächen waren erheblich mit diversen
Schmutzanhaftungen verunreinigt.

Kühlraum im Keller
Die Kühlraumtür war mit verschiedenen Schmutzanhaftungen verunreinigt.

8.)
In den nachfolgenden Betriebsbereichen war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Küche:

Zum Zeitpunkt der Kontrolle verfügte die Küche über kein ordnungsgemäßes, separates und hygienisches Handwaschbecken. Als Handwaschbecken war das linke Becken einer Doppelspüle ausgewiesen. Während der Kontrolle wurde das Becken mehrfach, mit zu spülendem Geschirr, zugestellt. Des Weiteren war es unvermeidbar, dass Spritzwasser vom einen ins andere Becken gelangte.

Pizzaküche:

Im Bereich des Handwaschbeckens fehlten hygienische Mittel zum Trocknen und Reinigen der Hände (Einmalhandtücher und Flüssigseife).

9.)
Umhüllungen und Verpackungen von Lebensmitteln wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Pizzaküche:

Auf dem schmutzigen Gehäuse des Pizzaofens lagen u.a. ungefaltete Pizzakarton und mehrere unsaubere Pizzaschieber.

Bei der Nachkontrolle am 03.11.2025 waren die hygienischen Mängel behoben.

Zu Nr. 1):
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 7 i.V.m. § 24 Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe g Tier-LMHV i.V.m. Anlage 5 Kapitel II Nr. 3.1.1 Tier-LMHV.

Zu Nr. 4)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 6)
§ 60 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 15 i.V.m. § 31 Abs. 1 LFGB i.V.m. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.

Zu Nr. 7)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 8)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 9)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. X Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 17.12.2025

Main-Kinzig-Kreis

Main-Kinzig-Kreis

Kreisverwaltung

Gutenbergstr. 2

63571 Gelnhausen