Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Theke/Tresen: Der Raum war durch einen Schadnagerbefall verunreinigt, so dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Türdichtung des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Insbesondere am Verdampfer und dessen Aufhängung. Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Küche: Der Raum war durch einen Schadnagerbefall verunreinigt, so dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, insbesondere mit Mäusekot. Das Gitter des Wandlüfters, oberhalb der Arbeitsfläche, war stark bräunlich und ölartig verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Der bereitgehaltene untere Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Das Fenster ohne Insektengitter war während des Herstellungsprozesses geöffnet. Die elektrische Gemüse-/Käsereibe war unsauber. Das Schneidebrett war stark verschlissen (rau, riefig, verfärbt). Der Deckel des Abfallbehälters fehlte. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden unverpackte/geöffnete Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Explizit: Tomatenähnliche Soße, Tomatenmark. Im Spülbereich wurden in der Doppelspüle zeitgleich Lebensmittel behandelt (linkes Becken Salat/Kräuter gewaschen) und Geschirr (rechtes Becken) gespült.
Kühlraum (rechts): Der Verdampfer war im Innenkorpus schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Explizit: Fleischerzeugnisse, Fischerzeugnisse.
Kühlraum (links): Der Verdampfer war im Innenkorpus und am Verdampferlüftergitter schimmelähnlich verunreinigt.
Lagerbereich: Der Raum war durch einen Schadnagerbefall verunreinigt, so dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Explizit: Fleischerzeugnisse. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (Fleischerzeugnisse) war Frostbrand zu erkennen.
Personaltoilette: Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer.
Die Mängel waren am 25.08.2025 weitestgehend behoben.
§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, Nr. 2 a und c und Nr. 4, Kap. II Nr. 1d, Kap. V Nr. 1 a und b, Kap. VI Nr. 2 und Kap. IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004.