La Bastille

Mossauer Str. 17

64720 Michelstadt

Verstoß festgestellt am 13.11.2025

• Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften und
• Erhebliche Verstöße gegen einschlägige Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen

1. Kontrollpunkt: Lagerraum

Der Lagerraum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Decke sowie die Lampenabdeckung vor dem Verdampfer waren stark schimmelähnlich verunreinigt, ebenso der Verdampfer selbst und die dort gelagerten Kohlensäureflaschen. Zusätzlich wiesen einige Weinflaschen schimmelähnliche Beläge am Flaschenhals auf. Die Kanten von Wänden und Decke im Kühlhaus waren stark korrodiert, sodass sich bereits Farbe ablöste. Im Vorraum des Getränkekühlhauses, der nicht ordnungsgemäß gegen Schadnager gesichert war, stand außerdem ein Gefrierschrank mit Brötchen.

Bei der Nachkontrolle am 17.11.2025 waren alle am 13.11.2025 beanstandeten Mängel beseitigt. Lediglich die Kanten im Getränkekühlhaus wiesen noch Korrosionsstellen auf. Für deren Behebung wurde eine Frist bis zum 28.11.2025 gesetzt. Der Mangel wurden daraufhin bis zum 25.11.2025 behoben.

Behoben am 25.11.2025

2. Kontrollpunkt: Inverkehrbringen nicht sicherer Lebensmittel

Es wurden verdorbene und damit nicht sichere sowie nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. In einem Kühlschrank in der Küche wurde eine angebrochene Packung „Schweinenackensteaks Holzfäller Art, gewürzt“ mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 14.10.2025 aufgefunden. Zudem befanden sich in mehreren durchsichtigen Boxen circa 16 schmierige, verschiedene Bratwürste, die stark verdorben rochen und teilweise bräunliche Beläge aufwiesen. Weiterhin wurde Hackfleisch, gemischt zum Braten, in der Originalverpackung (1000 g) mit einem Verbrauchsdatum bis zum 06.11.2025 vorgefunden sowie zwei Scheiben feiner Fleischkäse, die stark säuerlich rochen.
In einer weiteren durchsichtigen Box lagen zwei Putenschnitzel im eigenen Saft, die deutliche bräunliche Beläge hatten und stark säuerlich rochen. Ebenso befanden sich in einer Box circa sieben Rindswürste, die schmierig waren und ebenfalls stark säuerlich rochen. In einem großen Papiersack in der Küche lagen unzählige Brötchen, die teilweise grünliche, schimmelähnliche Beläge aufwiesen. Zudem wurde in einer Box augenscheinlich Kochschinken in Scheiben festgestellt, der an den Kanten grün-bräunliche Anhaftungen zeigte.

Die oben genannten Lebensmittel wurden vor Ort unverzüglich unschädlich beseitigt.

Behoben am 13.11.2025

Die Küche war insgesamt so stark verunreinigt, dass eine umfassende Grundreinigung aller Geräte, Oberflächen und Einrichtungsgegenstände erforderlich war. Alle Regale waren stark mit Altschmutz verunreinigt, und mehrere mit Lebensmitteln in Berührung kommende Gegenstände wie Schüsseln, Gemüseschneider und Rührgeräte waren verunreinigt. Auch die Hängeschränke sowie das darin gelagerte Inventar – darunter Gläser, Schüsseln, Teller und Kaffeekannen – waren verunreinigt. Zudem waren mehrere Reinigungsgeräte erheblich verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine wies einen rötlichen Belag auf.

Die Küche, die Bedarfsgegenstände und das Inventar wurden einer Grundreinigung unterzogen.

Behoben am 17.11.2025

• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004
• Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Abs. 2b und 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Veröffentlichungsdatum: 16.12.2025

Odenwaldkreis

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