Zuständigkeitsbereich Darmstadt-Dieburg Dieburger Fleischhaus Industriestraße 12 64807 Dieburg Verstoß festgestellt am 23.10.2025 Art der Beanstandung / Produktname Es wurden durch eine Probenahme (hier: Umgebungsproben) nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Kontrollpunkt 1 Die Untersuchung der entnommenen Umgebungsproben zeigt bei sieben von insgesamt zehn beprobten Flächen einen deutlichen bzw. schwerwiegenden Mangel auf, welcher auf eine unzureichende Reinigung und Desinfektion in den Betriebsträumen zurückzuführen ist. Ein Mangel an Reinigung und Desinfektion führt mithin zu einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln. (Abweichung von: § 3 S. 1 LMHV) Art der Mängelbeseitigung Veröffentlichungsdatum: 16.12.2025 Verantwortliche Stelle Darmstadt-Dieburg Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg Kreisverwaltung Jägertorstraße 207 64289 Darmstadt veterinaeramt@ladadi.de Zurück zur Übersicht