Bäckerei Rüyam

Hahnenkammstr. 34

63450 Hanau

Verstoß festgestellt am 29.10.2025

In mehreren Betriebsbereichen wurden wiederholt und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

So wurden beispielsweise in der Backstube offene Backzutaten bei der Lagerung unter unhygienischen Bedingungen nicht vor Kontamination geschützt und eine Vielzahl an Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt war verunreinigt. Insgesamt wurde im Betrieb wiederholt keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet, da sämtliche Bereiche verunreinigt waren. Insbesondere der Deckenbereich in der Backstube war erheblich verschimmelt. Zudem wurden wiederholt Getränke ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung in den Verkehr gebracht.
Bei der am selben Tag erfolgten Nachkontrolle waren die Mängel weitestgehend behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Backstube Vorraum:
Ein Großteil der vorgefundenen Bedarfsgegenstände befand sich in einem unhygienischen Zustand. Die festgestellten Verunreinigungen stammten augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle:

a) Zahlreiche Bäckerkisten waren mit dunklen Schmutzanhaftungen verunreinigt.
b) Auf einem Stikkenwagen befanden sich Backbleche mit dunkel verfärbten, sprüden und rissigem Backpapier, welches nicht mehr für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet war.
c) Die Backbleche waren großteils mit braun-schwarzen, dicken Verkrustungen verschmutzt.
d) Der Stikkenwagen war mit dunklen Anhaftungen verunreinigt.


Backstube
Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren verschmutzt:

a) Die vorgefundenen Bäckerkisten waren teilweise erheblich mit schwarzen Schmutzrückständen verunreinigt.
b) Auf einem Stikkenwagen lagerten Simit Ringe auf Backblechen übereinander gestapelt. Die Backbleche waren mit krustigen schwarzen Anhaftungen verunreinigt, an der Unterseite der Bleche hafteten teilweise lose schwarze Rückstände, diese drohten auf die darunterliegenden Lebensmittel zu fallen.
c) Der Stikkenwagen war mit einer Kunststoffhaube abgedeckt, die außen und innen mit Schmutzrückständen und feuchten Anhaftungen verunreinigt war.
d) Die Kunststoffkisten für Zutaten, welche auf der Lagerfläche unterhalb der Arbeitsplatte lagerten waren mit krustigen Anhaftungen verschmutzt.



Die Einrichtungsgegenstände befanden sich in einem unhygienischen Zustand:

• Das Förderband der Ausrollmaschine war abgenutzt und Stoffteile standen ab. Zudem war es mit krustigen Teigrückständen verschmutzt. Das Gehäuse und Bedienfeld waren mit krustigen Teigrückständen verschmutzt.
• Die Fortuna Brötchenpresse war im Innenraum, oberhalb des Stempels mit krustigen, braunen Teigrückständen und stellenweise Gespinsten verschmutzt. Das Gehäuse wies an zahlreichen Stellen ebenfalls krustige Teigrückstände auf. Der Pressteller war an den Rändern mit braunen, krustigen Rückständen verunreinigt.

Verkaufsraum:
In einer gelben Brotkiste lagerte Fladenbrot o.ä. Die Kiste war an den Rändern ausgebrochen und wies schwarze Schmutzanhaftungen an Rändern und den Lebensmittelkontaktstellen auf. Stellenweise kam das Brot mit den Schmutzanhaftungen in Kontakt.

Die Brotkörbe waren stellenweise defekt/ausgebrochen und mit dunklen Schmutzanhaftungen verunreinigt. An den Querbefestigungen des Brotregals wurden graue, angetrocknete Teigreste festgestellt, auf denen offene Brote lagerten.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Backstube:
Die Decke sowie der Türrahmen (Tür zum Außenbereich) waren an zahlreichen Stellen mit erheblicher augenscheinlicher Schwarzschimmelbildung verunreinigt. Im Raum lagerten offene Lebensmittel (u.a. Backzutaten, Mehl etc.). Dieser Mangel wurde bereits in einer vorherigen Kontrolle festgestellt.

Der Schubladenschrank aus unversiegeltem Holz war mit krustigen Teigrückständen verschmutzt und stellenweise dunkel verfärbt. Der Arbeitstisch war auf dem Ablageboden unter der Arbeitsfläche mit Lebensmittelresten verschmutzt. An der Unterseite der Arbeitsplatte befanden sich Gespinste. Unmittelbar darunter lagerten offene Kunststoffbehälter mit Backzutaten.

Belegte Brötchen wurden bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Verkaufsraum:
In der Thekenkühlung lagerten belegte Brötchen mit Käse, Aufschnittwurst etc. Die gemessene Oberflächentemperatur lag bei 20°C.

Im Betrieb war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Backstube Vorraum:
Der "Coca-Cola-Kühlschrank" war im Innenraum und an den Außenflächen mit Mehl und angetrockneten Teigresten verunreinigt. Der Kühlschrank befand sich bereits in einer vorherigen Kontrolle in einem unhygienischen Zustand.

Eine Kiste mit vorverpacktem Fladenbrot lagerte auf dem verunreinigten Fußboden. Bereits in einer vorherigen Kontrolle wurde die Lagerung auf dem Boden bemängelt.

Verkaufsraum:
Die Ausziehschubladen der Kühltheke waren erheblich mit augenscheinlicher Schimmelbildung verschmutzt. Unter anderem an folgenden Stellen:

a) An den Seiten der Schublade befand sich pelzige augenscheinliche Schimmelbildung.
b) An der Unterseite der Schubladen befanden sich nicht unerhebliche Bildungen von augenscheinlichem Schwarzschimmel.
a) In der Wann der Kühltheke wurden an den Seiten augenscheinliche Schwarzschimmelbildungen festgestellt.

Die Mikrowelle war im Innenraum an Decke und Wänden mit Lebensmittelresten verschmutzt.

5.)
Der Reinigungszustand nachfolgender Bereiche war unzureichend.

Backstube Vorraum:
Insgesamt befand sich der Raum in einem unhygienischen Zustand:

a) An den Wänden war eine deutliche Putzgrenze zu erkennen. Die Wände wiesen großteils gelbe Verschmutzungen auf.
b) Der Fußboden war insgesamt verschmutzt.

Backstube:
Die Backstube befand sich allgemein in einem unhygienischen Zustand:

a) Der Fußboden war mit augenscheinlichen Altverschmutzungen verunreinigt. Im Bereich des Arbeitstisches war der Boden im Wandbereich sowie der Wandbereich mit dunklen Schmutzrückständen verunreinigt.
b) Vor dem Arbeitstisch wurden Aschereste von Zigaretten vorgefunden.
c) Der Bodenbereich rund um die Ausrollmaschine war mit schwarzen Rückständen und Feuchtigkeit verunreinigt.
d) Die Wand im Bereich des Spiralkneters war mit dunklen Schmutzanhaftungen verunreinigt und teilweise augenscheinlich abgenutzt.
e) Sämtliche Steckdosen, Stecker und Schalter waren mit krustigen Teigrückständen verunreinigt.


6.)
Getränkeverpackungen wurden wiederholt ohne deutsche Kennzeichnung in den Verkehr gebracht.

Verkaufsraum:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im Verkaufsraum diverse Getränke ohne deutsche Kennzeichnung zum Verkauf angeboten:

- 1,5L "Metzeral Mineralwasser"
- Dosen a 250ml "Hot Blood Energy Drink"
- Dosen a 250ml "Red Bull Energy Drink"
- Dosen a 330ml "SanBenedetto Thé Pesca"

Diese Mängel wurden bereits in der vorherigen Kontrolle festgestellt.

Bei der am selben Tag erfolgten Nachkontrolle waren die Mängel weitestgehend behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 6.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 18 i.V.m. § 6 Abs. 4 Nr. 2 LMIDV i.V.m. Art. 9 Abs. 1 i.V.m. Art. 15 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Veröffentlichungsdatum: 10.12.2025

Main-Kinzig-Kreis

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