ALTAT DÖNER

Fahrstr. 9

63450 Hanau

Verstoß festgestellt am 10.11.2025

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

So waren beispielsweise mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt, in mehreren Bereichen wurde keine gute Handhygiene gewährleistet und in der Kühlzelle wurden Lebensmittel unter unhygienischen Bedingungen gelagert. Insgesamt wurde im Betrieb keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Vorbereitung (oben):
An der Spüle befanden sich zwei Schneidebretter die dunkle Verfärbungen und tiefe Rillen aufwiesen.

Am Messerhalter an der Wand befanden sich Messer, die teilweise mit Lebensmittelresten und fettigen Anhaftungen verschmutzt waren.

Die Einbauteile des elektrischen Gemüsehobels waren dunkel verfärbt und mit teils angetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt. Die Einbauteile wurden augenscheinlich gereinigt und verräumt im Schrank vorgefunden.

Die Kunststoffboxen waren mit fettigen Anhaftungen verunreinigt und teilweise gerissen. In den Boxen lagerte vorverpackter Zucker und Anbauteile von Geräten.

Die Kunststoffeimer in der Unterbaukühlung waren mit Lebensmittelresten an der Außenseite verschmutzt.

Flur (oben):
Die roten Bäckerkisten waren mit dunklen Schmutzanhaftungen verunreinigt (Ränder und Boden). In den Kisten lagerte Fladenbrot in Kunststoffbeuteln.

Vorbereitung (Dönersteckraum - Keller):
Die vorgefundenen Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren teilweise verunreinigt:

a) Ein Schneebesen war am Griffauslass mit dunklen Schmutzrückständen verunreinigt, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten.
b) Ein Messer war an der Klinge, insbesondere an der Kante zum Griff mit angetrockneten Fleischresten verschmutzt.
c) Die Fleischplatten für Dönerspieße waren teilweise erheblich abgenutzt, verfärbt und mit Lebensmittelresten verschmutzt. Teilweise standen kleine Kunststoffteilchen ab.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Theke:
Die Türdichtungen der Unterbaukühlung waren mit augenscheinlicher Schimmelbildung verschmutzt.

Die Anschlagflächen und Türdichtungen der Unterbaukühlung waren stellenweise mit augenscheinlicher Schimmelbildung verschmutzt.

Vorbereitung (oben):
Der verunreinigte und nicht abgedeckte Abfalleimer stand auf einem Kunststoffeimer, der augenscheinlich für die Lagerung von Lebensmitteln genutzt wurde (Salz o.ä.).

Flur (oben):
Der Standkühlschrank auf dem Podest war im Innenraum an den Einlegegittern mit augenscheinlicher Schimmelbildung verschmutzt. An den Innenwänden hafteten Lebensmittelreste.

Kühlzelle TK (Keller):
Die Tür war an der oberen Stoßkante erheblich mit Staub und Baustaub, auf Grund der fehlenden Deckenverkleidung, verunreinigt.

Die Türdichtung war mit augenscheinlicher Schimmelbildung und Lebensmittelresten stellenweise verunreinigt.

Der Fußboden der TK-Zelle war insgesamt verunreinigt. Unmittelbar auf dem Fußboden lagerten vorbereitete Dönerspieße.

Kühlzelle (Keller):
Die Türdichtung der Eingangstür war mit augenscheinlicher Schimmelbildung stellenweise verunreinigt.

Behälter mit Lebensmitteln wurden unmittelbar auf dem Fußboden gelagert. Unter anderem Eimer mit Joghurt und Mayonnaise. Der Fußboden und die Bodenfugen waren verschmutzt.

An diversen Stellen wurde augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt:

a) Am Verdampferschutzgitter
b) An den Ventilatorenblättern
c) Im Ghäuse des Ventilators
d) An der Decke (vor allem vor dem Verdampfer)
e) Im Bereich zwischen Gehäuse und Wand.

In den nachfolgenden Betriebsbereichen war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Theke:
Am Handwaschbecken fehlten Flüssigseife und Einmalhandtücher.

Vorbereitung (oben):
Ein Handwaschbecken mit fließend Warm- und Kaltwasserzufuhr war nicht vorhanden. Im Raum wurden offene, leicht verderbliche Lebensmittel behandelt. Beispielsweise die Vorbereitung von Zutaten (Gemüse raspeln, schneiden etc.). Laut Personal fehlte das Waschbecken seit mehreren Wochen, da es defekt war und abgebaut wurde.

Vorbereitung (Dönersteckraum - Keller):
Am Handwaschbecken fehlten Flüssigseife und Einmalhandtücher.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 10.12.2025

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