Pizzeria Dalla Mamma

Waldstr. 2 a

63457 Hanau

Verstoß festgestellt am 28.10.2025

In mehreren Betriebsbereichen waren zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. U. a. waren ein Schneidebrett, die Teigmaschine und der Dosen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt. Zudem waren in einer Kühlzelle das Verdampferschutzgitter, die Bedieneinheit sowie Stromkabel mit überwiegend dunklen, teils hellen schimmelähnlichen Anhaftungen verunreinigt, während dort u. a. unbedeckte Lebensmittel (geschnittene Zwiebel, geschnittene Paprika etc.) und unbedeckte Rohstoffe (Tomaten, Kräuter etc.) lagerten.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 05.11.2025 behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Theke / Küchenbereich / Spülbereich:
In den Rillen und Furchen des Schneidebretts wurden dunkle, schmierige Ansammlungen festgestellt.

Die Teigmaschine war im Gehäusebereich über dem Knethaken mit angetrockneten, gelblich dunklen Teiganhaftungen verunreinigt.

Lagerbereich vor Kühlzellen:
Der Einstechdorn des stationären Dosenöffners war mit dunklen, schmierigen Anhaftungen verschmutzt.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Kühlzelle 1:
Die Verdampferschutzgitter, die Bedieneinheit sowie die Stromkabel des Verdampfers waren mit überwiegend dunklen, teils hellen schimmelähnlichen Anhaftungen verunreinigt. Im Kühlhaus lagerten u. a. unbedeckte Lebensmittel (geschnittene Zwiebel, geschnittene Paprika etc.) und unbedeckte Rohstoffe (Tomaten, Kräuter etc.).

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Theke / Küchenbereich / Spülbereich:
Der Unterbaukühlschrank war im Bereich der Anschlagskanten der Schubladen mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. In der Kühlschublade lagerten u. a. offene, unbedeckte Lebensmittel (gegarte Spaghetti).
Der Unterbaukühlschrank der Pizzavorbereitungstheke war im Innenraum mit angetrockneten Lebensmittelresten, augenscheinlich Soßenreste, verschmutzt. Des Weiteren waren die Dichtungen stellenweise mit dunklen Ablagerungen verunreinigt.

Kühlzelle 1:
Es wurden Lebensmittelbehälter direkt auf dem Boden abgestellt, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.

Kühlzelle 2:
Es wurden Lebensmittelbehälter direkt auf dem Boden abgestellt, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.

Kühlzelle 3:
Auf dem Fußboden, sowie in dem Schrank lagerten nicht kühlpflichtige Lebensmittel, wie Konserven etc. außerdem lagerten dort Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Verpackungen und Arbeitsutensilien. Der Fußboden war speziell in den Eck- und Randbereichen mit dunklen Schmutzansammlungen verunreinigt.

Lagerraum:
Der Lagerraum wurde in einem allgemein schlechten hygienischen Zustand vorgefunden. Hier lagerten u. a. Lebensmittel (Zwiebeln), Lebensmittelbedarfsgegenstände (Verpackungsmaterial, Pizzakartons) und Reinigungsmittel, sowie Autoreifen und andere betriebsfremde Gegenstände.

Kühlzelle 2:
Das Verdampferschutzgitter, sowie die Stromkabel des Verdampfers waren mit dunklen Staubansammlungen verunreinigt.

Die Regalabstellflächen waren stellenweise mit grauen Schmutzansammlungen verunreinigt.

Am Handwaschbecken im Theken-/ Küchen-/ Spülbereich war keine Warmwasserzufuhr vorhanden und das ordnungsgemäße Waschen und Trocknen der Hände war nicht möglich.

Theke / Küchenbereich / Spülbereich:
An dem Handwaschbecken war keine Warmwasserversorgung gegeben. Nach dem Aufdrehen des Warmwasserhahns floss kein Wasser aus dem Wasserhahn.

Im Betrieb waren Flächen in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, und Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, in keinem ordnungsgemäßen Zustand.

Theke / Küchenbereich / Spülbereich:
Das Schneidebrett war mit tiefen Rillen und Furchen beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war.

Lagerbereich vor Kühlzellen:
Die Oberfläche von dem Deckel der Tiefkühltruhe war beschädigt. Hier fehlte großflächig die ursprüngliche Lackierung. Während der Kontrolle lagerten unverpackte Käsestücke auf dem Deckel der Truhe.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 05.11.2025 behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. II Nr. 1 Bst. f VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 10.12.2025

Main-Kinzig-Kreis

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