Paradero Bar y Tapas

Langgasse 13

63571 Gelnhausen

Verstoß festgestellt am 04.11.2025

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war das Reinigungsintervall der Schankanlage überschritten und mehrere Gegenstände bzw. Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt. Darüber hinaus war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet, da in den Dichtungen, an den Stoßkanten und im Innenraum der Kühlmöbel stellenweise augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt wurde.

1.1)
Die Reinigung und die Desinfektion der Schankanlage erfolgte nicht in der Häufigkeit, dass kein Kontaminationsrisiko besteht.

Die letzte Reinigung der Schankanlage war am 8.10.2025 dokumentiert. Damit war das erforderliche Reinigungsintervall von 14 Tagen deutlich überschritten.

1.2)
Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Thekenbereich und Gastraum:
Im kleinen, gläsernen Kühlschrank befand sich eine Dose Sprühsahne, deren Tülle mit gelben, angetrockneten Sahneresten verschmutzt war, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle waren.

Lagerbereich im Keller:
Im Keller wurden Bedarfsgegenstände gelagert. Diese waren augenscheinlich mit Schimmelbildung verunreinigt (u. a. Töpfe, GN-Behälter etc.).

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Thekenbereich und Gastraum:
Im Innenraum der Theke wurde an diversen Stellen augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt:
a) Am Verdampferschutzgitter
b) An der Getränkeleitung (Verkleidung)
c) An den Keganschlüssen
d) An den Schubladenschienen und Schubladenkanten.

Augenscheinliche Schimmelbildung in der Theke wurde bereits in einer vorangegangenen Kontrolle festgestellt.

Küche:
In den Dichtungen der Kühlmöbel sowie an den Stoßkanten und punktuell im Innenraum der Kühlmöbel wurde stellenweise augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt.

Der kleine, gläserne Kühlschrank war im Bereich unter dem Lüftungsgitter mit augenscheinlicher Schimmelbildung verunreinigt. Dieser Mangel wurde bereits in einer vorangegangenen Kontrolle festgestellt.

Zutaten, die die Vermehrung von pathogener Mikroorganismen oder die Bildung von Toxinen fördern können, wurden bei einer Temperatur aufbewahrt, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten könnte.

Küche:
Auf der Spülablage befand sich ein GN-Behälter mit rohen Fischfilets, die zum Auftauen bei Raumtemperatur gelagert wurden.

Die Personaltoilette war nicht benutzbar. Das ordnungsgemäße Waschen und Trocknen der Hände war nicht möglich.

Personaltoilette:
Die Personaltoilette war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht nutzbar, da zahlreiche Gegenstände und Kleidung dort gelagert wurden, so dass der Zugang nur schwer möglich war. Dieser Mangel wurde bereits in einer vorangegangenen Kontrolle festgestellt.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 10.12.2025

Main-Kinzig-Kreis

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