Theke / Tresen: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt (Schaben auf der Arbeitsfläche und auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Reiskocher, der Fußboden, das Regal und teilweise die Wände.
Küche Es wurde ein Mäusebefall (Mäusekot auf der Arbeitsfläche, in Regalen und auf dem Fußboden) und ein Schabenbefall festgestellt (Schaben in den Regalen). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Tür zum Hof, die Geschirrspülbrause, der Wokherd, das Hängeregal, der Fußboden und teilweise die Wände. Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war mit alten Fettrückständen verunreinigt.
Hof: Der Fußboden und die Decke waren verunreinigt.
Lager: Verunreinigt waren der Türrahmen, die Tür, der Fußboden, der Kühlschrank und teilweise die Wände.
Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden der Betreiberin mit sofortiger Wirkung untersagt. Zudem wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 17.11.2025 größtenteils beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.