Asia Fu Loi

Robert-Bosch-Straße 15

63303 Dreieich

Verstoß festgestellt am 03.11.2025

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).

Allgemein
Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen (Schädlingsmonitoring) fehlte.
Es wurden keine ständigen Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, eingerichtet, durchgeführt und aufrechtgehalten sowie nicht die branchenspezifische Leitlinie zur Erfüllung der HACCP-Grundsätze angewendet.
Für das Personal stand keine ausreichende Umkleidemöglichkeit zur Verfügung.
Die Betriebsleitung kam der Verpflichtung nicht nach, sicherzustellen, dass das Personal bezüglich der Lebensmittelsicherheitskultur angemessen geschult wird.
Es wurde Personal beschäftigt, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war.
Es wurden Personen beschäftigt, für die die Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz älter als zwei Jahre war.

Ausgabetheke mit Zubereitungsbereich
Im gesamten Thekenbereich, insbesondere unter den Einrichtungsgegenständen sowie im Bereich der Wandöffnung, wurden Mäusespuren festgestellt, darunter Fraßspuren an der Isolierung von Versorgungs- und Stromleitungen und an Kartonagen sowie Ansammlungen von Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und -urin). Unter den Einrichtungsgegenständen waren zudem Mäusekadaver vorzufinden.
Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Fettrückständen, Mäusespuren und Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) verunreinigt.
Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.
Der Innenboden und der Verdampfer des Kühltresens waren mit älteren Schmutzbelägen verunreinigt.
Die Dichtungen des Kühltresens waren schimmelähnlich verunreinigt.
Das Kühlaggregat war altverschmutzt.
Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. So befand sich Sojasoße in einer Cola-Flasche, wobei die Flasche mit dem Ausgießer einer ehemaligen Spülmittelflasche ausgestattet war.

Vorbereitungsbereich / Lagerbereich mit Spülbereich
Der Raum verfügte nicht über eine ausreichende Größe, um eine gute Lebensmittelhygiene gewährleisten und Kontaminationen zwischen und während Arbeitsgängen vermeiden zu können.
Es war nicht ausreichend Arbeitsfläche für hygienisch einwandfreie Arbeitsabläufe vorhanden.
Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar.
Mehrere Ausrüstungsgegenstände (Küchenreibe, Schöpfkelle, Siebe, Behälter), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt.
Mehrere Siebe waren verschlissen bzw. beschädigt.
Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit älteren Schmutzbeläge und Lebensmittelresten stark verunreinigt.
Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Es wurde Straßenkleidung offen im Raum aufbewahrt, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde.
Der Tischdosenöffner war stark verunreinigt.
Die Tiefkühltruhe war stark vereist und die markierte Füllhöhe wurde überschritten.
Der Reiskocher war verunreinigt.
Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien (Behälter) und Gegenstände (Malerpinsel) verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Die Zweckbestimmung des Pinsels war eine andere, eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers lag nicht vor.
Auch hier wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, indem sich Sojasoße in einer Cola-Flasche befand, wobei die Flasche mit einem Ausgießer einer ehemaligen Spülmittelflasche ausgestattet war.
Die Armatur und Geschirrspülbrause der Spüle waren verunreinigt.
Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.
Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter Besen verwendet.
Die Leiter war verunreinigt.

Kühlzelle
Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Auf Grund der vorgefunden Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: offene Lebensmittel (unter anderem: Reis- und Nudelgerichte (gebratener Reis und Nudelgerichte) mit gebackenen Hähnchen und Ente mit Gemüsebeilage und Soßen)

gründliche Reinigung und Desinfektion; Austausch defekter oder nicht geeigneter Gegenstände u. Materialien

Behoben am 10.11.2025

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art.4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr.1 und Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 03.12.2025

Offenbach

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63128 Dietzenbach