Laxmi Indian Restaurant

Schweizer Straße 25

60594 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 01.07.2025

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall sowie ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen und Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen und eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma angeordnet werden musste. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

Küche: Die Tiefkühltruhe war stark vereist und die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt. In dieser Tiefkühltruhe wurden Lebensmittel in Verpackungen und in einer Konservendose aufbewahrt, welche nicht verschlossen waren (TK-Spinat, Salami, Ananas). Zudem wurden dort unverpackte Lebensmittel (gekochte Speise) unabgedeckt sowie unverpackte Lebensmittel (Fleisch) nicht vollständig abgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (Einmalpapierhandtücher in Spendern), zudem war das Handwaschbecken mit Schadnagerkot verunreinigt. Die gesamte Einrichtung wies deutliche Verunreinigungen auf. Neben dem Gasherd wurden stark verunreinigte Reinigungstücher gelagert. Mehrere Pfannen sowie die Siebe wiesen Verunreinigungen auf und die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot, Schmierspuren von Schadnagern), die Fugen des Fußbodens waren ebenso verunreinigt. Die Silikonfuge an der Doppelspüle war schimmelähnlich verunreinigt, ebenso wie die Wand im Bereich des Fensters. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verschmutzt. Die Fensterbank war mit Schadnagerkot und Schmierspuren verschmutzt. Die Ver- und Entsorgungsleitungen, insbesondere im Bereich der Doppelspüle, waren ebenfalls u. a. mit Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. In einer Schüssel befand sich Wasser und Schadnagerkot. Zudem waren mehrere Reinigungsgeräte erheblich verunreinigt.

Lagerbereich (Außen): Die Türschwelle und die Decke waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Vorbereitung/Zwischenraum mit Pizzaofen: Mehrere Elektroinstallationen (Kabel und/oder Leitungen) und die Fugen des Fußbodens waren verunreinigt, der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern). Die Wandverkleidung war mit Schadnagerkot verunreinigt. Außerdem war die Spülbürste stark verunreinigt.

Theke / Tresen: Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Der Getränkekühltresen (die Oberfläche des Abtropfbereiches) war mit Schadnagerkot verunreinigt und die Türdichtung des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. In diesem Getränkekühltresen wurden unverpackte Lebensmittel (gekochter Reis) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination des Lebensmittels war nicht auszuschließen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Der Unterbau des Handwaschbeckens war mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. Zudem fehlten am Handwaschbecken Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Eine Tasse war mit Schadnagerkot verunreinigt (Schadnagerkot befand sich im Innenbereich der Tasse). Auch das Regal und der Schrank waren mit Schadnagerkot verunreinigt, zudem wurden im Schrank mehrfach Fraßspuren von Schadnagern festgestellt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 04.07.2025 waren die hygienischen Mängel fast vollständig behoben und die Betriebsschließung wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Veröffentlichungsdatum: 14.08.2025

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