FgS Fleischerei- & Gastronomie-Service GmbH

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Verstoß festgestellt am 09.07.2025

Trockenlager: Die oberen Regalböden direkt unterhalb der oben im Regal gelegenen Palettenstellplätze waren erheblich verschmutzt. Zudem waren der unter den Bodenblechen befindliche Raum der Kühlvitrine sowie der dort befindliche Kühlventilator erheblich verschmutzt, unter anderem auch durch schimmelartige Beläge.

Kühlhaus Salate/Sauerkraut: Der Verdampfer sowie die benachbarte Decke waren erheblich durch schimmelartige Beläge verschmutzt.

Kühlhaus Fleisch: Die Decke war verschmutzt. Der Verdampfer war rückseitig bis zur halben Höhe der Kühllamellen vereist. Die Temperaturanzeige des Kühlhauses, in dem u.a. Geflügelfleisch gelagert wurde (gesetzl. Vorgabe bei Geflügelfleisch: max. +4 °C), wies eine Temperatur von +5,6 °C auf.

Tiefkühlhaus, links neben Kühlhaus Fleisch: Außerdem war der Verdampfer im linken Teil des Tiefkühlhauses an der Rückseite stark vereist.

Kühlhaus Bereitstellung: Die Wände und die Decke waren deutlich altverschmutzt.

Kühlhaus Eis: Die Türe und die Außenflächen des Kühlhauses waren sehr stark verschmutzt.

Gesamtbetrieb: Der Reinigungszustand des Gesamtbetriebs war nicht ausreichend (Decke, Wände, Verdampfer, Gullis).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 13.08.2025

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