Pizza Heimservice Stadtmühle

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Verstoß festgestellt am 03.07.2025

Im Rahmen einer Plankontrolle wurde die Betriebsstätte lebensmittelrechtlich überprüft. Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend vorgefunden werden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden:
Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen (Kunststoffbehälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, Hackblock, Tischdosenöffner, Kunststoffschneidebrett, Teigigel/Stipproller, Aufschnittmaschine) die mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, befanden sich in einem unsauberen Zustand.

Bei der Nachkontrolle am 10.07.2025 gegen 10:45 Uhr wurde festgestellt, dass Reinigungsmaßnahmen vollzogen wurden. Die allgemeine Betriebshygiene wurde deutlich verbessert.

Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchstabe a) i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRSTV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) i.V.m. § 60 Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB

Veröffentlichungsdatum: 12.08.2025

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