AROYDEE Original Thai Küche UG

Flachstraße 13

65197 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 07.07.2025

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt, u.a. mit schmierigen und schimmelartigen Belägen. Das Thekenmobiliar war stellenweise beschädigt (offenporiges Holz). Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. Mäusekot- und Urinspuren auf Ablageflächen auf denen Lebensmittel wie Softgetränke und Spirituosen und Bedarfsgegenstände lagerten). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (u.a. Handtasche, Mobiltelefon). Die Rohrleitungen waren verunreinigt (braune ölartige Ablagerungen). Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Die Steckdosenleiste, oberhalb vom mobilen Induktionskochfeld, war verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Die Reiskocher wurden unsachgemäß mit Klebeband repariert, eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Die Küchenmaschine war verunreinigt. Der Tischdosenöffner war verunreinigt, insbesondere am Schneiddorn. Am Waschbecken, welches zum Zwischenreinigen von Wokpfannen genutzt wurde (Gemüseposten), fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel vor Kontamination. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Sprossen und Lauch) unabgedeckt in einem stark verunreinigten Kühltisch gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Saladette gelagerten Lebensmittel wurde überschritten.

Spülbereich: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt, u.a. Portemonnaie, Medikamente. Der Schlauch der Geschirrspülbrause war beschädigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.

Lagerraum: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mit Mäusekot verunreinigt. Die Außentür schloss nicht vollständig bündig mit dem Türrahmen ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. Der Reiskocher wurden unsachgemäß mit Klebeband repariert, eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Der Steaker, insbesondere die Messerwalzen, war verunreinigt. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen Lebensmitteln gelagert. Es wurden Lebensmittelmotten festgestellt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Anfraß an einer Packung mit schwarzem Sesam, Mäusekot neben gelagerten Zuckerpackungen). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausge-setzt.

Kühlraum: Die Deckenelemente vor dem Verdampfer waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war im Inneren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt.

UG Lager: Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (mehrere Tüten mit Sardellen) war Frostbrand zu erkennen.

UG Kühlraum: Die Regalbretter waren schimmelähnlich verunreinigt.

Gastraum/Lager unter Treppe/Serviceecke: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Gesamtbetrieb: Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Die Mängel waren am 08.07.2025 weitestgehend behoben.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, Nr. 2 c und Nr. 4, Kap. II Nr. 1 f, Kap. V Nr. 1 a, Kap. IX Nr. 3 und 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 und Art. 14 Abs. 2b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002.

Veröffentlichungsdatum: 12.08.2025

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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65187 Wiesbaden