Gesamtbetrieb: Es wurde ein starker Mäusebefall festgestellt. Mäusekot sowie tote Mäuse wurden auf dem Fußboden vorgefunden. Paletten, auf denen vorverpackte Lebensmittel gelagert wurden, waren stark mit Mäusekot verunreinigt. Diverse Lebensmittelverpackungen waren bereits angefressen. Zudem wurden offene Giftköder festgestellt. Die in der Betriebsstätte gelagerten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Diverse Verdampfer und Wandoberflächen in den Kühlräumen waren außerdem stark schimmelartig verunreinigt. Aufgrund dem gravierenden Schädlingsbefall wurde zusätzlich zur bereits bestehenden hausinternen Schädlingsbekämpfung eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine externe sachkundige Person/Firma angeordnet. Zugangswege der Schädlinge waren zu ergründen und zu verschließen. Eine Grundreinigung und Desinfektion aller Lagerbereiche und Kühlräume war unverzüglich erforderlich.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 16.07.2025 vollständig beseitigt.