'Grillhaus Kastanien'

Ginnheimer Stadtweg 129

60431 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 03.07.2025

Gesamtbetrieb: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse), wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt. Der gesamte Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt in mehreren Kühl- und Tiefkühleinrichtungen gelagert (u. a. Frühlingsrollen, Dim Sum). Eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Zudem wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Gastraum / Servicebereich: Die Rückseite des Tiefkühlschranks war verunreinigt und verstaubt und die Oberflächen mehrerer Einrichtungsgegenstände waren verstaubt und mit Gespinsten behangen.

Theke / Tresen: Der Thekenbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Türdichtungen und Türscharniere des Getränkekühltresens waren verunreinigt. Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Mehrere Steckdosen waren verunreinigt. Die Oberflächen mehrerer Einrichtungsgegenstände waren verschmutzt. Der Unterbau des Doppelspülbeckens war innen verunreinigt, ebenso der gesamte Bereich des Doppelspülbeckens. Die Abflussgitter des Doppelspülbeckens waren verunreinigt, ebenso der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches beziehungsweise Schanktresens. Das Schneidebrett war mit dunklen Ablagerungen verunreinigt. Der „Food Display Steamer“ war außen verschmutzt, und der Wasserbehälter, welcher zum Dämpfen der Dim Sum verwendet wird, war innen stark verschmutzt und mit dunklen Ablagerungen behaftet. Der Innenboden des Getränkekühltresens war mit schleimigen Belägen verunreinigt, ebenso der Innenraum mit schimmelähnlichen Belägen. Die Düse der Sprühsahne war verschimmelt. Im stark verschmutzten Getränkekühltresen wurden unverschlossene Getränke, vermutlich Eistee, in einer stark verschmutzten Karaffe gelagert. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Im Thekenbereich befand sich eine tote, bereits vertrocknete Maus unter der Spülmaschine, und im Unterbau des Spülbeckens wurden mehrere verpuppte Fliegenmaden festgestellt.

Küche: Die Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Sämtliche Einrichtungsgegenstände waren innen und außen verunreinigt und verfettet. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Der Türrahmen war verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt und verfettet, und die Fugen der Wandfliesen wiesen dunkle Ablagerungen auf. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war verunreinigt und verfettet. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes und die Wokbrenner waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Der Unterbau der Kochgruppe war verfettet, und die Unterseiten der Einrichtungsgegenstände waren verschmutzt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (u. a. Siebe, Geschirr, Gemüsereibe), waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in verschmutzten Behältern aufbewahrt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Die Innenräume sowie die Motorräume der Kühltische waren verunreinigt. Der Reiskocher war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Das Mikrowellengerät war innen stark verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes sowie der Innenraum des Kühlschrankes waren verunreinigt. Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war ebenfalls verunreinigt. Die Türdichtungen der Kühltische waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des rechten Kühltisches war vereist, ebenso der Tiefkühlschrank und der Kühlschrank. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination nicht auszuschließen war. Zudem wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Lebensmittel wurden in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet war. Außerdem wurden Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde. Die Temperatur der gekochten Hähnchenteile betrug + 30,5 °C. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen, wie beispielsweise Flüssigseife im Spender.

Lager Tiefkühltruhen Keller: Die Deckeldichtungen der Tiefkühltruhen waren teilweise verunreinigt, und es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Darüber hinaus war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Stellenweise befanden sich verpuppte Fliegenmaden auf dem Fußboden.

Getränkelager Keller: Der Abdeckrost und der Schmutzkorb des Bodenabflusses waren verunreinigt.

Kühlraum Keller: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Wasserhahn und die Wandfliesen waren verunreinigt, ebenso das Verdampferschutzgitter und der Ablaufschlauch des Verdampfers. Auch der Fußboden wies Verunreinigungen auf. Der Auffangbehälter für das Kondenswasser des Verdampfers sowie das Regal waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft, da keine Trennung von verarbeiteten und unverarbeiteten Lebensmitteln stattfand. So wurde unter anderem ein Sieb mit gekochtem Reis auf einer Kiste mit ungewaschenem Gemüse gelagert. Zudem wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, da in einer Kiste teilweise unverpackte Lebensmittel unterschiedlichster Art – darunter Fisch, Geflügel und Fleischspieße – aufgetaut wurden, wodurch die Gefahr einer Kontamination durch die verschiedenen Auftauflüssigkeiten bestand.

Trockenlager Keller: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Zudem war der Fußboden verunreinigt, und der gesamte Bereich der Kellerfenster wies Verschmutzungen auf. Mehrere Behälter mit Lebensmitteln waren ebenfalls verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 07.07.2025 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 08.08.2025

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