Asiapalast

Senefelderstr. 34

63069 Offenbach am Main

Verstoß festgestellt am 18.04.2024

Senefelderstr. 34, 63069 Offenbach am Main


- Verstöße mit Rechtsgrundlagen –


Betriebsstätte nicht sauber und instandgehalten, dadurch nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln, unsachgemäß durchgeführte Schädlingsbekämpfung, Unterbrechung der Kühlkette bei kühlpflichtigen Lebensmitteln

Betriebsstätte nicht sauber und instandgehalten: Direkt über dem Buffet ist die Deckendekoration hochgradig mit altem Staub verschmutzt. Alle Küchenräumlichkeiten sind im Boden- und Wandbereich, sowie im Bereich der Händehygiene stark mit Anhaftungen und Lebensmittelresten altverschmutzt. Die Oberflächen zahlreicher Einrichtungsgegenstände (Regale, Schränke) sind mit Anhaftungen und Spritzern verunreinigt. Sämtliche Türgriffe von (Kühl-) Schränken sind klebrig verunreinigt. Die Abzugshauben, des zum Grillen und Braten genutzten Thekenbereichs, sind stark mit altem schwarzem Fett verunreinigt. In einem der Getränkekühlschränke steht eine rötliche Flüssigkeit auf dem Boden. In der Hauptküche ist die Gummidichtungen der Saladette stark verschmutzt und teilweise defekt. Der Innenbereich ist ebenfalls stark verschmutzt. Eine Gummidichtung im Bereich der Fleischzubereitung ist schimmelähnlich schwarz verfärbt. Die Decke ist fettvergilbt und zwischen den Deckenplatten sind mehrere große Öffnungen. Der gesamte Bereich der Reinigungsanlage neben der Spülstraße ist hochgradig mit Spritzern und alten braunen und gelben Anhaftungen verunreinigt. Dies gilt für sämtliche Armaturen, Kanister, Boden und Wände in diesem Bereich. Im Arbeitsbereich der Salatzubereitung und im Bereich der angrenzenden Wände befindet sich Altschmutz in den Regalen. Die Türgriffe sämtlicher Kühllager sind altverschmutzt. In einem der Kühllager stehen zwei Plastikkisten und Metallbehälter, mit rohem Fleisch, werden offen gelagert. In den Plastikkisten befinden sich außerdem jeweils eine Suppenkelle. Das offen gelagerte Fleisch ist stellenweise angetrocknet. Mehrere Lagerungsbehältnisse sind krustig altverschmutzt. In der Spülküche ist eine Silikonfuge schimmelähnlich altverschmutzt. Der Konservenöffner ist stark verschmutzt und nicht komplett an dem dafür vorgesehenen Tisch befestigt. In der Lücke zwischen Gerät und Tisch sammelt sich schwarzer Altschmutzt. Ein Fleischermesser wird im Spalt zwischen Theke und der defekten Saladette aufbewahrt. Der Griff des Messers ist verunreinigt. Sämtliche Schneidebretter der Küche zeigen hochgradige Abnutzungserscheinung und sind mit braunen Anhaftungen altverschmutzt. In den Kerben befinden sich schimmelähnliche Ablagerungen. Der Fleischwolf ist vor allem im Inneren altverschmutzt. Ein stillgelegtes Küchengerät ist stark verschmutzt und darin befindet sich Verpackungsmaterial und ein alter Plastikdeckel.

Nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln: Im Fisch-Tiefkühllager wird ein unverarbeiteter Fisch offen unverpackt gelagert. Frisch zubereiteter Pudding wird nicht abgedeckt in einem weiteren Kühllager gelagert. Mehl wird unverschlossen in einer Tonne gelagert. Darin befindet sich die Dosierschippe. Bei der Nachkontrolle stand nun ein mit Salz gefüllter Eimer offen im Trockenlager. Darin eine Dosierschippe. Es stehen zahlreiche verklebte und verschmutzte Behältnisse mit Lebensmitteln darin in der Küche. Die kleine Eiswürfel- Maschine ist im Inneren durch schimmelähnliche schwarz-rote Ablagerungen verunreinigt. Essiggurken werden in der offenen Konserve in einer Kühleinheit gelagert.

Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen:. Im Arbeitsbereich der Salatzubereitung und im Bereich der angrenzenden Wände befindet sich Mäusekot in den Regalen. Besonders im Bereich der Mehl- und Fertigpackungen befinden sich überdeutliche Anzeichen von Fraßspuren und Mäusekot in den Regalen (z.B. im Bereich des Weizenmehls). Auch unter den Schränken und in den Ecken des Raumes befinden sich massive Ansammlungen von Mäusekot.

Unterbrechung der Kühlkette: Mehrere GN-Behälter mit rohem Fisch werden nur ungenügend gekühlt. (10°C), Der für die Sushi- Herstellung verwendete rohe Fisch ist nicht ausreichend gekühlt. (10° C) Die dafür vorgesehene Saladette ist defekt. Das fertig zubereitete Sushi wird nicht direkt in die Kühlung verbracht. (15° C) In der Hauptküche ist die Saladette mit den rohen Fleischstücken ist zu warm (10°- 15° C).

Beanstandungen bezüglich der Einhaltung der Kühlkette wurden vollständig behoben

Behoben am 24.04.2024

KP 1: § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) des LFGB i.V.m. § 10 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung untermauert durch Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004.
KP 2: § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) i.V.m. § 10 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) untermauert durch Artikel Art. 4 Abs. 2 und 3 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 (VO (EG) Nr. 852/2004)
KP 3: § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) des LFGB i.V.m. § 10 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung untermauert durch Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2,3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004.
KP 4: § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) i.V.m. § 10 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) untermauert durch Artikel Art. 4 Abs. 2 und 3 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 (VO (EG) Nr. 852/2004)

Veröffentlichungsdatum: 08.05.2024

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