Es wurde im Betrieb ein Schadnagerbefall festgestellt. Darüber hinaus wurden sämtliche, der Produktion dienende, Räume nicht sauber und instand gehalten. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt und wurden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in Verkehr gebracht.
Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel in Verkehr gebracht, ohne, dass die dafür erforderlichen Fachkenntnisse nachgewiesen werden konnten.
Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.