Asia Fu Loi

Fuldastr. 1-5

34225 Baunatal

Verstoß festgestellt am 26.03.2024

Am 26.03.2024 wurden im Betrieb wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung und/oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Das Personal rauchte in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die zur Ausgabe von Essen vorgesehenen Teller wurden unter unhygienischen und ekelerregenden Zuständen gespült. Es wurde versucht die Teller in einem Spülbecken mit bereits bräunlich verfärbten Wasser zu reinigen. Das gleiche Wasser wurde zuvor vom Personal zum Reinigen der Hände und zum Waschen von Nudeln und Sprossen genutzt. Die vorhandene und funktionsbereite Geschirrspülmaschine wurde nicht genutzt. Es wurden Lebensmittel nicht in der dafür vorgesehenen Waschvorrichtung gewaschen. Der Waschvorgang wurde im Becken zum Reinigen von Arbeitsgeräten durchgeführt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt. Der Reiskocher war beschädigt und stark mit Altschmutz verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung und Kontamination nicht auszuschließen war. Vorbereitete Lebensmittel wurden bei idealen Vermehrungstemperaturen von verschiedenen pathogenen Keimen aufbewahrt. Der Tiefkühlraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur des Tiefkühlraums war mangelhaft, sodass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen und Lebensmitteln belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine hygienische Händereinigung stattgefunden. Lebensmittel wurden im Handwaschbecken direkt neben Spülmittel aufbewahrt. Alte und gebrauchte Reinigungsutensilien sowie verunreinigte Bedarfsgegenstände wurden neben und über offen und z.T. zum Rohverzehr geeigneten und bereits hergerichteten Lebensmitteln gelagert. Es wurden Lebensmittel in stark verunreinigten und mit schwarzschimmelartigen Belägen behafteten Eimern gelagert. Die Hygienemängel im Betrieb waren so gravierend, sodass eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion des Kühlraums, von Ausrüstungsgegenstände und Oberflächen angeordnet werden musste. Eine Entsorgung der betroffenen Lebensmittel wurde angeordnet.

Am 27.03.2024 waren die festgestellten Mängel behoben.

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. I Nr. 1, Nr. 4, Kap. V Nr. 1a, Kapitel IX Nr. 3, Nr. 5 der Verordnung (EG) 852/2004, , § 3 Satz 1 LMHV

Veröffentlichungsdatum: 06.05.2024

Kassel

Der Landrat des Landkreises Kassel

Kreisverwaltung

Liemeckestraße 2

34466 Wolfhagen