Kebaphaus Rothenbergen

Brunnenstr. 2

63584 Gründau

Verstoß festgestellt am 06.03.2024

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u. a. im Küchenbereich) zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Küchenbereich erheblich verunreinigt.
Bei der Nachkontrolle waren die Mängel behoben.

1.)
Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Vorbereitungsküche
Der Einstechdorn vom Dosenöffner war mit dunklen, schmierigen Anhaftungen verunreinigt.

Der für die Herstellung von Teig benutzte Wassermesskrug war mit braunen, festanhaftenden Schmutzanhaftungen verunreinigt.
An der Teigmaschine war die Gehäusefläche, in der der Knethaken eingesteckt war, mit alten schmierigen Teigresten verunreinigt.

2.)
Im Betrieb war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Vorbereitungsküche
Der Wasserkocher und der Eierkocher waren mit braunen Schmutzanhaftungen verunreinigt.
Das Standregal, sowie die Gewürzbehälter waren mit festanhaftenden Schmutz-ansammlungen verunreinigt.

An einer Plastikschüssel waren die Griffmulden mit schmierigen, braunen Ansammlungen verunreinigt. Die Plastikschüssel wurde für die Zubereitung von Lebensmitteln benutzt.
An der Tiefkühltruhe waren die Griffleisten und der Glasdeckel mit schmierigen Anhaftungen verunreinigt.

Lager
Der Arbeitstisch war mit braunen, schmierigen Anhaftungen verunreinigt.

3.)
Der Reinigungszustand der Betriebsstätte war unzureichend.

Endzubereitung
Unter der Grilleinrichtung, dem Arbeitstisch und der Saladette war der Fußboden mit Schmutzansammlungen und Lebensmittelresten verunreinigt.
Die Untergestelle der Einrichtung und auch die unteren Abstellflächen waren mit schmierigen Schmutzanhaftungen verunreinigt.

Vorbereitungsküche
Unter den Arbeitstischen, sowie dem Spültisch war der Fußboden mit dunklen Schmutzansammlungen und alten Lebensmittelresten verunreinigt. Zudem war der Fußboden in den Ecken und Nischen mit Schmutzansammlungen verunreinigt.

Das Wandregal und der Hängeschrank waren verunreinigt. Auf dem Wandregal standen
Gebrauchsgegenstände. In dem Hängeschrank standen Trinkgläser zur Getränkeabgabe.

Die Untergestelle und unteren Abstellflächen waren mit schmierigen, dunklen Anhaftungen verunreinigt.

4.)
Der Betrieb verfügte im Bereich der Endzubereitung und in der Vorbereitungsküche über kein funktionsfähiges Handwaschbecken.

Endzubereitung
Das Handwaschbecken war defekt, ein hygienisches Händereinigen war nicht möglich.

Vorbereitungsküche
In dem Handwaschbecken lagen ein Flüssigkeitsmesskrug sowie abstoßend nach Fäulnis riechende feuchte Reinigungslappen. Zudem fehlten die Flüssigseife und die Einmalpapierhandtücher zum hygienischen Händereinigen.
Ein erforderliches hygienisches Händereinigen konnte unter diesen Umständen nicht vorgenommen werden.

Bei der Nachkontrolle am 02.04.2024 waren die Mängel behoben.

Zu Nr. 1):
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 06.05.2024

Main-Kinzig-Kreis

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