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Verstoß festgestellt am 20.03.2024

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert wurden. Beispielsweise wurden diverse leicht verderbliche Lebensmittel offen und unter unhygienischen Bedingungen gelagert. U. a. wurde rohes Geflügelfleisch bei nicht sachgerechten Temperaturen aufbewahrt, rohes Rindfleisch wurde im Spülbereich gelagert und sämtliche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt. Weiterhin war die Unterbaukühlung in einem unhygienischen Zustand, da u. a. die Stoßkanten der Türen augenscheinlich mit Schimmelbildung verunreinigt waren. Zudem waren zahlreiche Küchenutensilien und Geräte mit Verunreinigungen verschmutzt, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten.
Die Mängel wurden behoben.

1.)
Vorrätig gehaltene Lebensmittel wurden bei der Lagerung in der Küche nicht vor Kontamination geschützt.

Küche:
Offene, leicht verderbliche Lebensmittel wurden unter unhygienischen Bedingungen gelagert. U. a.:
a) Es befanden sich unter dem Spülbecken zwei Kunststoffeimer mit rohem Geflügelfleisch. Die Eimer waren mit krustigen, angetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt.
b) Auf der Ablagefläche stand neben dem Spülbecken eine Schüssel mit rohem Rindfleisch. Unmittelbar daneben wurden verunreinigte Bedarfsgegenstände gespült.
c) Auf dem Fensterbrett stand eine Styroporschüssel in der offener Mais aufbewahrt wurde. Das Styropor war stellenweise ausgebrochen und zum Großteil braun verfärbt.
d) Es wurden in Kunststoffsieben vorgegarte Nudeln aufbewahrt. Auf diesen Nudeln befand sich ein verunreinigtes Kunststoffschälchen, welches mit der verunreinigten Unterseite unmittelbar auf den Nudeln stand.
e) In der Kühlung in Kunststoffbeuteln wurden vorgegarte Entenbrüste und geraspelte Möhrenstifte vorgefunden. Die Kunststoffbeutel waren augenscheinlich nicht für den Kontakt mit offenen Lebensmitteln geeignet.
f) Auf der Fensterbank stand ein Kunststoffbehälter mit rohem Ei. Die Ränder und inneren Randbereiche waren mit krustigen rohen Eiresten verschmutzt.
g) Es lagerten in einem blauen Eimer, welcher nicht für die Lagerung von Lebensmitteln geeignet war, vorgeschnittene rohe Zwiebeln.
h) Auf der Fensterbank standen offene, leicht verderbliche Lebensmittel unmittelbar neben dem verunreinigten Insektenschutzgitter.
i) Im Kühlschrank lagerten vorbereitete Rollen (Sommerrolle, Frühlingsrolle o.ä.) in verunreinigten und defekten Kunststoffbehältern.

2.)
Ausrüstungen und Bedarfsgegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:
Sämtliche Bedarfsgegenstände, die augenscheinlich gereinigt aufbewahrt wurden, waren verunreinigt. Die Verunreinigung stammte augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle. U. a.:
a) Es lagen auf dem Herd in einer augenscheinlich gereinigten Wokpfanne Schöpfkellen mit Lebensmittelresten.
b) Es lagerten unter dem Herd verunreinigte Bratpfannen.
c) Der Frittierkorb war mit braunen, krustigen Anhaftungen verschmutzt.
d) Die Heißluftfritteuse war im Innenraum mit braunen, teils krustigen augenscheinlichen alten Fettresten verschmutzt.
e) Im Regal stand ein Mixeraufsatz der mit fettigen Anhaftungen und Lebensmittelresten verschmutzt war.
f) Die Mikrowelle war im Innenraum mit Lebensmitteln erheblich verschmutzt.
g) Der Kühlschrank war im Innenraum an diversen Stellen mit Lebensmittelresten verschmutzt.

3.)
Reinigungs- und Desinfektionsmittel wurde in einem Bereich (Küche) gelagert, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Küche
Unter der Spüleinrichtung, unmittelbar neben Reinigungsmitteln wurden Lebensmittel aufbewahrt. Unter anderem rohes Geflügelfleisch in Kunststoffeimern, ein Eimer Sambal Olek sowie augenscheinlich verdorbene Morcheln in einem Topf.

4.)
Geflügelfleisch wurden bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Küche:
Unter dem Spülbecken befanden sich zwei Kunststoffeimer mit rohem Geflügelfleisch. Die gemessenen Kerntemperaturen lagen bei 12,9°C und 14,8°C.

5.)
Im Betrieb war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Theke/Tresen:
Die Thekenkühlung war an mehreren Stellen mit augenscheinlicher Schimmelbildung verschmutzt.

Küche:
Die Unterbaukühlung befand sich in einem unhygienischen Zustand. So waren:
a) Die Stoßkanten der Türen mit angetrockneten Lebensmittelresten und augenscheinlicher Schimmelbildung verschmutzt.
b) Die Türdichtungen mit Lebensmittelresten verschmutzt
c) Die Einlegeböden mit angetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3.)
§ 2 Nr. 2 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 7 i.V.m. § 24 Abs. 2 Nr. 11 g Tier-LMHV i.V.m. Anlage 5 Kapitel II Nr. 3.1.1 Tier-LMHV.
Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 06.05.2024

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