Harlekin Café - Restaurant-Ferienwohnung OHG

Waldecker Straße 30

34508 Willingen

Verstoß festgestellt am 11.04.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Küche:
- Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckenbereichen verunreinigt.
- Die Armatur des Handwaschbeckens, der Behälter mit der Handseife sowie das Abflussroh waren verunreinigt.
- Mehrere Einrichtungen/Gegenstände (Gefriertruhen, Kühlschränke, Steckdosen, Mikrowellen, Aufbewahrungsboxen, Kabel, Waage) waren verunreinigt.
- Die Fensterbank war verunreinigt. Das Insektenschutzgitter war beschädigt.
- Beim Kühlschrank mit der Glastür waren die Einlegeböden sowie die Dichtung beschädigt.
Spülbereich:
- Der Innenraum der Haubenspülmaschine war verunreinigt.
- Mehrere Gegenstände (Mülleimer, Kehrbleche, Behälter mit Reinigungsmitteln) waren verunreinigt.
Bierkeller:
- Die Getränkeleitungen waren außen verunreinigt.
- Der Kühlschrank war verunreinigt.
- Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt.
- Die Türdichtung war verunreinigt.
Personaltoilette:
- Das Toilettenbecken war verunreinigt.

Die entsprechenden Bereiche wurden gereinigt.

Behoben am 17.04.2024

Bierkeller: Es wurden unverpackte Lebensmittel (Pilze) und Kartonagen im Bierkeller gelagert.

Der festgestellte Mangel wurde beseitigt.

Behoben am 17.04.2024

Küche:
- Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Schneidebrett, Waffeleisen, Toaster, Töpfe, Küchenmaschine, Pfannen, Gewürzbehälter, Sparschäler, Saucengläser, Pfannenwender) waren verunreinigt.
- Die Fritteusen waren teilweise stark mit alten Fettresten behaftet, das Fett in einer Fritteuse war sehr dunkel und wurde verworfen.
- Der Grill war verunreinigt. Der Bereich hinter und unter dem Grill sowie zwischen dem Grill und der Fritteuse war mit alten Fettrückständen behaftet. Neben der Herdanlage war der Übergangsbereich zwischen Abstellplatte und Wand verunreinigt.

Die entsprechende Ausrüstung wurde gereinigt.

Behoben am 17.04.2024

Personal:
- Am Handwaschbecken in der Personaltoilette fehlten Mittel zum Hände waschen und zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Die Mittel zum Händewaschen und hygienischen Händetrocknen wurden aufgefüllt.

Behoben am 17.04.2024

Kontrollpunkt 1: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 2: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 3: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 4: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 02.05.2024

Waldeck-Frankenberg

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