Joes Burger GmbH

Robert-Bosch-Straße 15

63303 Dreieich

Verstoß festgestellt am 03.04.2024

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen).

Theke/ Tresen/ Verkauf:
• Der Innenraum des Kühlschrankes war leicht verunreinigt.
• Die Türdichtung der Kühlschränke waren beschädigt.

Küche:
• Mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Schutzgitter und Aggregate der Standkühlschränke waren verunreinigt.
• Der Untertischkühlschrank unter der Saladette war im Inneren stark, teils auch mit schimmelähnlichen Belegen, verunreinigt.
• Der Untertischkühlschrank unter der Grillplatte ist ebenfalls im Innenraum stark verunreinigt. In beiden Kühleinrichtungen wurden offene Lebensmittel behandelt bzw. in den Verkehr gebracht.
• Mehrere Gegenstände und Ausrüstungsgegenstände wie der Hängeschrank, Ablageflächen, die Tiefkühltruhe waren verunreinigt.
• Im Aggregatfach auf der Rückseite der Tiefkühltruhe befinden sich alte Lebensmittelrückstände wie Pommes und Nager Kotspuren.
• Das Mikrowellengerät war verunreinigt.

Spülküche/ Lagerbereich:
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
• Es wurde in der Spülküche/ Lagerbereich für Getränke in einer Ecke ein leichter Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
• Im Lager wurden vereinzelt Kotspuren festgestellt.
• Die Tiefkühltruhe war innen und außen verunreinigt.
• Der Fußbodenabfluss war verunreinigt.
• Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
• Der Haubenrandbereich der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt.

Vorbereitung:
• Der Fußboden war verunreinigt.
• Der Fußbodenabfluss war verunreinigt.
• Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wie z. B. das Waschbecken für Lebensmittel und die Arbeitsflächen, waren verunreinigt.
• Die Ablage unter der Spüle war verunreinigt.
• Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wie z. B. die Küchenmaschine und die Küchenutensilien, waren verunreinigt.

Die Mängel waren am 05.04.2024 durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion teilweise beseitigt worden.

Betroffene Lebensmittel: Alle Lebensmittel, die in der Betriebsstätte hergestellt, verarbeitet und in Verkehr gebracht wurden (u. a. Hackfleisch, Pommes, Salat, Obst und Gemüse usw.)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 02.05.2024

Offenbach

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63128 Dietzenbach