Restaurant Khan

Goebelstr. 21

64293 Darmstadt

Verstoß festgestellt am 27.03.2024

1. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1

2. Mehrere Behälter wurden noch feucht ineinander gestellt, sodass eine vollständige Abtrocknung der (Innen-) Flächen nicht erfolgen konnte. Zusätzlich waren auch einige Behälter, trotz angeblicher Reinigung noch verschmutzt. Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1

3. Es wurden gefrorene Lebensmittel in warmem Wasser bei Raumtemperatur aufgetaut. Das Fleisch wies stellenweise bereits Verfärbungen auf, sodass der Eindruck entstand, dass dieses bereits an gegart war (warmes/heißes Wasser zum Auftauen verwendet). Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG9 Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 7

Die Mängel sind mittlerweile behoben. (15.05.2024)

Veröffentlichungsdatum: 02.05.2024

Darmstadt (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt

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Rheinstr. 67

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