Es wurden Lebensmittel ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht.
Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe in Verkehr gebracht, indem in der Empfehlungskarte die Fuß- und Endnoten fehlten.
Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.