Siena Restaurant & Weinbar

Rheinstraße 25-29

63225 Langen

Verstoß festgestellt am 13.02.2024

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Bar-Theke:
• Auf Ablageflächen im Unterbau der Thekeneinrichtungen, auf dem Fußboden und unter dem Thekenaufbau wurden Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) in erheblichen Umfang festgestellt.
• Die Abflussleitung war nicht gegen das Eindringen von Gerüchen, Schädlingen und/oder gegen Rückstau von Flüssigkeiten gesichert. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde Kanalgerüche wahrgenommen.
• Die Thekeneinrichtung war an mehreren Stellen beschädigt.

Küche:
• Mehrere Einrichtungsgegenstände waren stellenweise verunreinigt/verfettet.
• Die Eiswürfelmaschine war im Inneren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt.
• Die gesamte Aufschnittmaschine (Messer, Messerschutz und Schlitten), war mit älteren Schmutzbelägen verunreinigt.
• Mehrere Ausrüstungen (Haarsiebe), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt.
• Die Dunstabzugsanlage war mit Fettrückständen stellenweise verunreinigt.
• Das Kühlaggregat einer Unterbaukühleinrichtung war stark verunreinigt.
• Das Mikrowellengerät war verunreinigt.
• Die Innenbeschichtung mehrerer Bratpfannen war stark beschädigt.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
• Es waren Schadnagerauscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) im erheblichen Umfang im Unterbau der Einrichtungsgegenstände und auf den Fußboden vorzufinden.

Spülbereich:
• Die Silikonfugen an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war beschädigt und wies schimmelähnliche Beläge auf.
• Der Innenraum, die Schienenführung und der Sprüharm der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen (rötliche Schmierbeläge und Kalkrückständen) verunreinigt.
• Der Schlauch der Geschirrspülbrause war beschädigt.

Tageskühlzelle:
• Die Kältemaschine war im Gehäuseinneren, an den Ventilatoren und Schutzgittern stark augenscheinlich verschimmelt.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen stark mit älteren Schmutzbelägen verunreinigt.
• Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel vorrätig gehalten, u.a. wies ein halber Grana Padano Käselaib stellenweise auf der Oberfläche und im Inneren schimmelähnliche Beläge auf. Des Weiteren wiesen mehrere Lebensmittelbehälter und vorverpackte Lebensmittel (Tortellini, Wildpreiselbeeren, Mozzarella usw.) auf der Oberfläche stellenweise schimmelähnliche Beläge auf.
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Es wurden Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Lagerraum:
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) und Schmutzbelägen verunreinigt.

Personaltoilette:
• Die Tür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Die Mängel waren am 19.02.2024 durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion sowie eine Schädlingsbekämpfung durch ein Fachunternehmen behoben.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehr-bringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle Lebensmittel, die in der Betriebsstätte hergestellt, verarbeitet und in Verkehr gebracht wurden (u. a. Suppen, Salate, Pasta, Fisch, Fleisch und Desserts)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 11.03.2024

Offenbach

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63128 Dietzenbach