Pizzaservice II Forno

Neckarstraße 31

64625 Bensheim

Verstoß festgestellt am 23.01.2024

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Sämtliche Räume (Pizzabereich, Theke/Tresen, Küche, Vorbereitung im Obergeschoß und Kühlzelle) befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Wände und Fußboden (insbesondere in den Rand und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen waren verunreinigt.
Mehrere Gastronombehälter, die in der Aufsatzkühlung zur Aufbewahrung von Lebensmittel bereitgehalten wurden wiesen Reinigungsmängel auf.
Das Gläserspülgerät, das Spülbecken, die Dunstabzugshaube, Aufschnittmaschine, Dosenöffner, Mikrowellengerät und der Saladette waren verunreinigt. Die Türdichtung der Saladette war schimmelähnlich verunreinigt. Die Arbeitsfläche vor dem Pizzaofen war beschädigt. Ebenso das Kunststoffschneidebrett auf der Arbeitsfläche.
Mehrere Reinigungsgeräte (Besen, Schrubber, Wischmopp) standen direkt in dem Bereich, in dem mit Lebensmittelumgegangen wurde.
Abfallbehälter waren ungeeignet sowie nicht verschlossen.
Die Eiswürfelmaschine im Vorbereitungsraum wies im Bereich der Auswurflamellen Reinigungsmängel sowie Kalkablagerungen aus. Die Eiswürfel sind aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet.
Ein hygienisches Händewaschen in der Küche und Personaltoilette war nicht möglich. Spender für Einmalhandtücher waren leer.
In der Personaltoilette wurde geraucht.
Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden mündlich verfügt. Die Reinigung des Eiswürfelbereiters sowie die Verwerfung der darin befindlichen Eiswürfel wurden angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 30.01.2024 wurde festgestellt, dass die allgemeine Betriebshygiene sich verbessert hat.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m.
Anh. II Kap. I Nr. 1
Anh. II Kap. IX Nr. 3
- Anh. II Kap. V Nr. 1a und 1 b
Anh. II Kap. VI Nr. 2 i.
Anh. II Kap. XII Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 LMHV
Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 Abs. 2 Buchstabe b) und 5
§ 3 Satz 1 LMHV i.V.m § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV

Veröffentlichungsdatum: 27.02.2024

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