Rewe Markt GmbH Rewe Center

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63452 Hanau

Verstoß festgestellt am 18.12.2023

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war ein Großteil der Kühlregale, in denen Lebensmittel gelagert wurden, mit Schimmel verunreinigt.

Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel nach Ablauf des Verbrauchdatums und somit unsichere Lebensmittel in den Verkehr gebracht.

Kühlhaus für Fisch:
In einer blauen Styroporbox wurden mehrere Packungen Miesmuscheln mit dem Verbrauchsdatum 15.12.2023 vorgefunden.

Gemüse Abteilung:
In dem SB-Kühlregal, in dem abgepackte Salate zum Verkauf angeboten wurden, wurden an den Trennscheiben der Produkte stellenweise deutliche Ansammlungen von schimmelähnlichen Belägen festgestellt.
Des Weiteren war der Regaleinlegeboden auf dem "Florette Wintergenuss Salat" zum Verkauf angeboten wurde im hinteren Bereich erheblich mit weißen und grünlichen schimmelähnlichen Belägen verunreinigt.

In dem SB-Kühlregal, in dem u. a. "Rewe Bio Kräutersaitlinge", "Rewe Bio Austernpilze", "Rewe Beste Wahl Kultur Champignons" zum Verkauf angeboten wurden, wurden an verschiedenen Stellen der Regalböden, der Unterseiten der Regalböden, der Übergänge der Regalböden, an den Rückwänden sowie an dem Temperaturfühler oberhalb der Champignons weiße schimmelähnliche Beläge festgestellt.

In den Aktionstruhen, in denen unter anderem Sushi und diverse Sorten von Beeren zum Verkauf angeboten wurden, wurden zum Zeitpunkt der Kontrolle an den Schutzgittern der Bodenwanne deutliche dunkle Staubansammlungen festgestellt.

Die Schutzgitter der Kühlverdampfer im Käsekühlschrank waren zum Zeitpunkt der Kontrolle mit dunklen Staubansammlungen verunreinigt.

Kühlhaus für Fisch:
Das Schutzgitter des Kühlverdampfers war an den Innenseiten mit dunklen schimmelähnlichen Belägen verunreinigt.


SB Kühlregal MoPro:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden die SB-Kühlregale für Molkereiprodukte in einem schlechten hygienischen Zustand vorgefunden.
In dem SB Mo-Pro-Kühlregal wurden an der Innendecke, auf den Regalböden, an den Übergängen der Regalböden, hinter den Preisschildleisten, am Schutzgitter der Bodenwanne sowie in der Bodenwanne stellenweise deutliche weiße schimmelähnliche Beläge festgestellt.
In dem Spalt zwischen Innendecke und Vergrößerungsspiegel wurden an verschiedenen Stellen erhebliche Ansammlungen von weißen schimmelähnlichen Belägen festgestellt.

Bake-Off-Bereich:
In den Laufschienen der TK-Truhen im Vorbereitungsraum wurden deutliche Ansammlungen von Backwarenresten festgestellt.

SB Kühlregal Wurst u. Fleisch:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden die SB-Kühlregale für Wurst und Fleisch in einem schlechten hygienischen Zustand vorgefunden.
In dem Bereich in dem "Original Frankfurter Fleischwurst" zum Verkauf angeboten wurde, wurden am Schutzgitter der Bodenwanne weiße schimmelähnliche Beläge festgestellt.
In dem SB-Kühlregal für Fleisch wurden an der Innendecke, auf den Regalböden, an den Übergängen der Regalböden, hinter den Preisschildleisten, am Schutzgitter der Bodenwanne so wie in der Bodenwanne stellenweise deutliche weiße schimmelähnliche Beläge festgestellt.
Unterhalb des Schutzgitters der Bodenwanne in dem Bereich in dem "ja! Schweinefleisch 0,5kg" Packungen zum Verkauf angeboten wurden, wurden erhebliche Ansammlungen von weiß-grünlichen schimmelähnlichen Belägen festgestellt.

Der Betrieb verfügte im Fleischvorbereitungsraum über kein funktionsfähiges Handwaschbecken.

Fleischvorbereitungsraum:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle war das Handwaschbecken mit einer schwarzen Kunststoffschale zugestellt und somit nicht ausreichend nutzbar. Des Weiteren fehlten die Einmalpapierhandtücher zum hygienischen Trocknen der Hände.

Bei der Nachkontrolle am 20.12.2023 waren die Mängel noch nicht vollständig behoben.

Zu Nr. 1)
§ 60 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V.m. § 6 Abs. 2 LMIDV i.V.m. Art 24 Abs. 1 der VO (EG) 1169/2011 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO 178/2002.

Zu Nr. 2)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 26.02.2024

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