Al Capone

Gelnhäuser Str. 17

63505 Langenselbold

Verstoß festgestellt am 23.01.2024

Es wurden in sämtlichen Betriebsbereichen erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt und es lagerten Lebensmittel unter unhygienischen Bedingungen. Zudem wurde an mehreren Stellen ein erheblicher Befall mit Schadnagern festgestellt.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Küche:
Die Saladette befand sich in einem sehr schlechten hygienischen Zustand:

a. Der überlappende Teil des Schiebedeckels war mit vertrockneten Lebensmittelresten verschmutzt.
b. Der unter der Schneideauflage befindliche Spalt war erheblich mit bräunlichen Ablagerungen und krustigen Lebensmittelresten verunreinigt.
c. Die Metallstege zwischen den eingehängten GN-Behältern waren mit schmierigen Anhaftungen belegt.
d. In der Saladette befanden sich unterschiedliche, augenscheinlich überlagerte Lebensmittel. U.a. glasige Salatgurkenscheiben, welke Tomaten, Sellerieknolle mit schmieriger Oberfläche

Gegenüber den Kochgeräten befand sich ein weiterer Kühltisch, in dem sich u.a. offene Behälter mit Fleisch und Soßen befanden. Dieser Kühltisch befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. U.a. wurde diesbezüglich Folgendes festgestellt:

a. Die GN-Behälter mit Tomaten- und einer Hackfleischsoße waren in den Randbereichen mit vertrockneten Lebensmittelbestandteilen belegt.
b. Die Innenwände waren mit diversen Schmutzflecken und augenscheinlichen Schimmelsporen verunreinigt.
c. Zumindest einer der Einlegeroste war beschädigt. Hier löste sich stellenweise die Kunststoffummantelung ab und es zeigten sich rostige Stellen. Des Weiteren hatten sich an dem Einlegerost trübe Tropfen gebildet, diese drohten, auf darunter in offenen Behältern gelagerte geschnittene Pilze, geriebenen Käse und Kartoffeln, abzutropfen.



Lagerbereich im Keller:
In einer deutlich vereisten Gefriertruhe wurden zum Teil nicht ordnungsgemäß verpackte Lebensmittel eingefroren. U.a. lagen in der Gefriertruhe an unterschiedlichen Stellen unverpackte, gefüllte Cannelloni-Rollen, unverpackte, zu einem Block gefrorene Garnelen und zumindest zwei unverpackte Fischfilets.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:
In einem Sammelbehälter für unterschiedliche Messer, war zumindest ein Messer mit blauem Griff, mit dunklen Schmutzanhaftungen verunreinigt. In der Spüle befand sich ein grauer Kunststoffkasten, in dem sich nach Aussage des Betreibers kurz zuvor noch geriebener Käse befand. Dieser Kasten war in den Randbereich der Innenwände mit krustigen, schwarzen Schmutzablagerungen verunreinigt. Des Weiteren waren die Außenwände des Kastens mit nicht frischen, krustigen, bräunlichen Schmutzanhaftungen verdreckt.

Im Bereich des Herds befand sich zumindest eine große Pfanne, bei der der ursprüngliche Antihaftbelag nicht mehr vorhanden war. Des Weiteren war diese Pfanne von außen erheblich mit schwarzverbrannten Verkrustungen belegt.

Keller:
Der Einstechdorn des am Tisch montierten Dosenöffners war erheblich mit und dunklen Belägen verunreinigt.

Lagerraum im Keller:
Der über dem Teigkessel befindliche Knetarm der Teigmaschine war an der Unterseite deutlich mit krustigen, dunkelgelblichen Teigresten verunreinigt. Im Raum befand sich eine defekte elektrische Käsereibe (loser Deckel, ausgebrochene Teile, fehlende Griffabdeckung) die mit verschiedenen Schmutzanhaftungen verunreinigt war. Auf einem unsauberen Regalboden hinter der Teigmaschine lagen eine unsaubere Mehlschaufel und ein schmutziges Messer.

In einem Hängeschrank über der Spüleinrichtung waren die Innenböden, auf denen sich Geschirr und verschiedene Küchenwerkzeuge befanden, mit unterschiedlichen Schmutzbelägen verunreinigt. U.a. wurde bezüglich des Hängeschranks Folgendes festgestellt:

a) Ein Eierschneider, bei dem ein Schneidedraht gerissen war und das Gehäuse mit krustigen gelblichen Anhaftungen verschmutzt war.
b) Ein "Halterahmen" für mehrere Schneidebretter. Dieser Rahmen war nicht unerheblich mit klebrigen, dunkelbraunen Ablagerungen verunreinigt.
c) Verschiedene leere Vorratsbehälter, die mit diversen Schmutzbelägen belegt waren.
d) Zwischen den gestapelten Tellern befanden sich zum Teil augenscheinlich trockene Lebensmittelbestandteile.
e) Ein metallener Gewürzstreuer, der mit krustigen braunen Anhaftungen belegt war.

Im Betrieb wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen vorgenommen.

Küche:
Des Weiteren lagen im Bodenbereich vereinzelt Schadnagerkötel.

Auf der Arbeitsfläche lagen in den Bereichen der Teigausrollmaschine und unter dem Aufsatzkühler einzelne Schadnagerkötel.

Ebenfalls unter dem Pizzaofen stand ein Eimer, in dem sich ein Netz mit Kartoffeln befand, von denen einige augenscheinlich von Schadnagern angefressen wurden.

Lagerraum im Keller:
An unterschiedlichen Stellen im Raum wurden Schadnagerkötel vorgefunden. U.a.:

a. In den Randbereichen des Bodens befand sich an unterschiedlichen Stellen Schadnagerkot.
b. Auf einem Mauervorsprung, hinter den im Raum befindlichen Tischen, lag Schadnagerkot.
c. In den Regalen, in denen sich Lebensmittel und Bedarfsgegenstände befanden, lag Schadnagerkot.
d. Auf einer Fensterbank, vor einem weiteren Kellerfenster, lag Schadnagerkot.
e. Hinter einem angefressenen Getränkekasten befand sich ein Loch in der Wand. Hinter dieser Wand befand sich ein Hohlraum, der eingesehen werden konnte. In diesem Hohlraum lag Schadnagerkot.

Lagerbereich im Keller:
In dem Raum, in dem sich auch das Kühlhaus und zwei Gefriertruhen befanden, war der Fußboden mit einer Vielzahl an Schadnagerköteln verdreckt. In der Wand hinter einer der Gefriertruhen befand sich ein Loch, durch welche augenscheinlich die Zuwanderung von Schadnagern stattfand.

Im Betrieb war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Küche:
Der Arbeitstisch, auf dem sich die Teigausrollmaschine und ein Aufsatzkühler für die Pizzazutaten befanden, war in keinem ordnungsgemäßen, hygienischen Zustand. Diesbezüglich wurde u.a. Folgendes festgestellt:

a. Der Bereich unter dem Aufsatzkühler mit diversen trockenen, krustigen Lebensmittelresten verunreinigt.

Der Pizzaofen war in den Randbereichen stellenweise mit dunklen, krustigen Anhaftungen verschmutzt.

Links neben dem Pizzaofen befand sich ein maroder unsauberer Kühltisch. Diesbezüglich wurde u.a. Folgendes festgestellt:

a. Zum Zeitpunkt der Kontrolle war der Kühltisch ausgeschaltet, obwohl hier kühlungsbedürftige Lebensmittel wie Wurst, Käse und Soßen aufbewahrt wurden. Des Weiteren wurde in der Unterkühlung ein deutliche Verderbnisgeruch festgestellt. Augenscheinlich war ein Teil der hier gelagerten Lebensmittel (u.a. Spinat, Tunfisch, Artischocken, Gorgonzola) überlagert.
b. Das Außenbodenblech war durchgerostet und hatte sich stellenweise vom Gehäuse abgelöst.
c. An dem Kühlgerät im Unterschrank blätterte am Gehäuse die Lackierung ab und ein Lüfterradschutzgitter war lose. An dem zweiten Lüfter fehlte das Schutzgitter.
d. An unterschiedlichen Stellen im Innenraum wurden augenscheinliche Versporungen mit Schimmel vorgefunden.
e. Die Einlegeroste waren beschädigt.
f. Der Innenboden war mit diversen Schmutzablagerungen belegt.
g. An einem Türrahmen hatte die untere Kante ein Loch, welches mit Schmutzablagerungen gefüllt war.

Der Gasherd befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand:

a. Die Roste der Kochfelder waren zum Teil deutlich mit schwarzen krustigen Anhaftungen belegt.
b. Die Lüftungsöffnungen hinter den Kochfeldern waren nicht unerheblich mit deutlichen dunkelbraunen, fettigen Ablagerungen und krustigen Lebensmittelresten verschmutzt.

Die Filter sowie der Rahmen der Dunstabzugshaube waren stellenweise mit bräunlichen, klebrigen Ablagerungen belegt. Des Weiteren war der einsehbare Bereich des Abluftrohres der Haube deutlich mit dunkelbraunen Ablagerungen verunreinigt.

Kühlraum:
Der Kühlraum für Lebensmittel (u.a. ein mit Hackfleisch befüllter Topf der lediglich notdürftig mit Alufolie bedeckt war) und Getränke (u.a. angeschlossenes Bierfass) befand sich in einem sehr schlechten Hygienezustand. Diesbezüglich wurde u.a. Folgendes festgestellt:

a. Die Türinnenseite war augenscheinlich erheblich mit Schimmel versport.
b. Der Fußboden war großflächig mit dunklen Schmutzablagerungen verdreckt.
c. Unmittelbar auf dem schmutzigen Fußboden wurden unterschiedliche Lebensmittelbehältnisse abgestellt.
d. Die Innenwände des Kühlraums waren stellenweise augenscheinlich deutlich mit Schimmelbildungen bewachsen.
e. Sämtliche im Raum befindliche Regale waren augenscheinlich mit Schimmelsporen und Schmutzablagerungen verunreinigt.
f. Die im Kühlraum befindlichen Bauteile der Schankanlage waren zum Teil augenscheinlich stark mit Schimmel bewachen.
g. In einem Karton befand sich eine augenscheinlich verschimmelte Zucchini.
h. das Lüfterradgitter des Verdampfers war augenscheinlich schwarz versport.
i. Der Kondenswasserschlauch des Verdampfers war innen mit dunklen Ablagerungen belegt.

5.)
Der Reinigungszustand der Betriebsstätte war unzureichend.

Theke/ Tresen:
Die Unterthekenkühlung befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand:

a. Teile der Innenwände und die Lüfter der Kühlung waren augenscheinlich mit Schimmel versport.

Küche:
Der Fußboden war unsauber, speziell in den Randbereichen und unter den Einrichtungsgegenständen war dieser erheblich mit dunklen Schmutzablagerungen verunreinigt.

Vor dem Fenster neben dem Handwaschbecken befand sich ein Tellerschrank.
Dieser war im Bereich der Innenwände mit diversen Gespinsten und Schmutzablagerungen belegt.

Der Unterschrank der Fritteuse war erheblich mit harzigen gelbbraunen Ablagerungen verschmutzt. Das Gehäuse der Doppelfritteuse war in den Randbereichen mit nicht frischen Fettablagerungen und krustigen Anhaftungen belegt.

Lagerraum im Keller:
Der Fußboden war unsauber, speziell in den Randbereichen und unter den Einrichtungsgegenständen war dieser erheblich mit Staub- und Schmutzablagerungen sowie Schadnagerkot verdreckt.

Lagerbereich im Keller:
In dem Raum, in dem sich auch das Kühlhaus und zwei Gefriertruhen befanden, war der Fußboden erheblich mit diversen Staub- und Schmutzablagerungen verdreckt.

Personaltoilette:
Die ursprünglich zum Betrieb gehörende Personaltoilette befand sich in keinem benutzbaren und akzeptablen hygienischen Zustand:

a. Der Fußboden war erheblich mit dunklen Schmutzablagerungen verdreckt.
b. Die Toilettenschüssel war mit diversen Schmutzanhaftungen verdreckt.

6.)
Der Betrieb verfügte in der Personaltoilette sowie im Lagerraum im Keller über kein funktionsfähiges Handwaschbecken.

Lagerraum im Keller:
In einem Lagerraum wurden offensichtlich Vorbereitungsarbeiten wie das Herstellen von Pizzateig und Käsereiben durchgeführt. Ein Handwaschbecken fehlte.

Personaltoilette:
Der Toilettenraum verfügte über kein funktionsfähiges Handwaschbecken. Währen der Kontrolle lag ein abmontiertes Becken unmittelbar auf der schmutzigen Toilettenschüssel.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 6.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 26.02.2024

Main-Kinzig-Kreis

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