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Verstoß festgestellt am 20.12.2023

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es waren diverse Regale in der gesamten Betriebsstätte mit Mäusekot und –urinspuren (teilweise stark) verschmutzt. Insbesondere im Bereich des Regals mit Burger Brötchen, Tortilla Fladen und Cerealien war ein artfremder Geruch deutlich wahrnehmbar. Es waren mehrere Tüten mit Kartoffel-Snackprodukten durch Schadnager angefressen, eine Tüte des Produktes war fast komplett leer gefressen. Es wurde in den Regalen eine Vielzahl an angefressenen Lebensmitteln festgestellt. Es waren Lebensmittelumkartons mit Mäusekot verschmutzt. In den Regalflächen mit Burgerbrötchen und Tortillafladen befanden sich eine Vielzahl an Packungen, die übersäht waren mit Mäusekot und -urinspuren. Die Innenräume mehrerer Kühlschränke waren verunreinigt. Der gesamte Betrieb, sämtliche Oberflächen und Einrichtungsgegenstände waren so stark mit Mäusekot und Urinspuren verschmutzt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsstätte angeordnet wurde. Aufgrund der festgestellten gravierenden hygienischen Mängel wurde die Abgabe von Lebensmitteln kurzzeitig untersagt.

Bei der Nachkontrolle am 16.01.2024 waren die hygienischen Mängel behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 20.02.2024

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